Beschreibung: Mit dem Angebot vorzulegen sind: a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß §§ 123, 124 GWB, b) Eigenerklärung zur Eignung (124) c) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
d) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde e) Eigenerklärung über den
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen Dafür gelten die folgenden Mindestanforderungen,
welche im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss führen: Durchschnittlicher
Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
i. H. v. mindestens 6,0 Mio. Euro. Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die
engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern: f) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
und der festgelegten Vertragsdauer) Dafür gelten folgende Mindestanforderungen, welche
im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss führen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
über jeweils mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens 5.000.000,00 € pro Jahr betragen.
Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall
wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher
Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. g) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft h) Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen, i) Aktueller Nachweis,
dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern
und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird Die vorgenannten Nachweise können
auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis
erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung
zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise
zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen
oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind
die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.