Beschreibung: Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens
wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen
des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. - Unser Unternehmen befindet
sich nicht in Liquidation. - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB)
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet
werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264
StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften
gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten
einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen,
wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich
gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes
gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen
für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Wir erklären ferner als Unternehmen, a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind, b) dass
wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial-
oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben, c) dass wir nicht zahlungsunfähig
sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht
in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, d) dass wir im Rahmen
unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere
Integrität infrage gestellt wird, e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen
Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel
5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15
der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen.