Deutschland - Wartung von Straßenbeleuchtungen - Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Kalkar

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kalkar - Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Kalkar
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung über eine Laufzeit von 15 Jahren in der Stadt Kalkar. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt.
Kennung des Verfahrens: 877a3f25-0aed-4ae6-9949-0e06f92051b4
Interne Kennung: S-KALKAR-2023-0035
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 50232100Wartung von Straßenbeleuchtungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34928500Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45316110Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34928510Straßenbeleuchtungsmasten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34928530Straßenlaternen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34993000Straßenbeleuchtung
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die oben genannten Mindestkriterien der Teilnahmebedingungen erfüllen. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft. Die Stadt wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge drei Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen. Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung: - Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und - technische Leistungsfähigkeit (70 %). I. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: - Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß der Bekanntmachung: Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30). II. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß der Bekanntmachung: Anzahl der Lichtpunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Lichtpunkte werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Lichtpunkten 70 Punkte. Die Bewertung der Lichtpunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Lichtpunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Lichtpunkte) x 70).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Korruption: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vergleichsverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Betrugsbekämpfung: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlungsunfähigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Entrichtung von Steuern: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
Konkurs: Es handelt sich um einen Ausschlussgrund nach dem § 123 oder dem § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Ausschluss ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren möglich.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Kalkar
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Kalkar. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: - Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung - Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit für KAG-Beiträge) - Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen - regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten und Tragsystemen; regelmäßige Kontrollen der Anlagen - Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen - Erneuerung der Beleuchtungsanlagen nach Abstimmung mit der Stadt - Energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen Die Stadt hat für die energetische Sanierung Fördermittel beantragt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung noch nicht bewilligt wurden. Die energetische Sanierung, wie sie derzeit in dem Vertragsentwurf vorgesehen ist, steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel in der beantragten Höhe. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Kalkar ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein. Ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung der für die Beleuchtung erforderlichen elektrischen Energie. Die Stadt Kalkar wird hierfür zum 01.04.2024 einen separaten Stromlieferungsvertrag abschließen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 50232100Wartung von Straßenbeleuchtungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34928500Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 45316110Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34928510Straßenbeleuchtungsmasten
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34928530Straßenlaternen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 34993000Straßenbeleuchtung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Folgende Option ist im Vertrag vorgesehen: Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 5 Jahre, wenn weder die Stadt noch der Betreiber den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 18 Monaten auf das Vertragsende gekündigt hat. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Verlängerung ist maximal zwei Mal möglich, so dass der Vertrag spätestens am 31.03.2049 endet.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 180MONTH
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Folgende Eigenerklärungen sind ebenfalls vorzulegen: - Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. - Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Als Anlagen beizufügen sind: -Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist) -Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (siehe Anhang zu diesem Formblatt, Anlage 11a) -Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der öffentlichen Beleuchtung, die Mitarbeiteranzahl, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Als Anlagen beizufügen sind: -ein Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10 Mio. EUR für Sachschäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist) - Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (falls das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, nur für die Jahre des Bestehens)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Als Anlage beizufügen sind: - Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre über mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen, sowie verwandte Tätigkeiten umfassen; mindestens eine Referenz muss einen Umfang von 1.000 Lichtpunkten haben. - Eigenerklärung zur sachlichen und personellen Ausstattung im Tätigkeitsbereich - Eigenerklärung zur Vergabe von Auftragsteilen an Nachunternehmer
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Betrieb und Instandhaltung der Beleuchtungsanlage
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienzkonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-21+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf § 56 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kalkar - Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Kalkar - Vergabestelle
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kalkar - Vergabestelle
Registrierungsnummer: 051540024024-31001-18
Postanschrift: Markt 20
Stadt: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Land, Gliederung (NUTS): Kleve(DEA1B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2824 13150
Fax: +49 2824 13234
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cfdbb429-1a40-48e4-bc3c-945f18576782- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-20+01:0014:36:34+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00707853-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-21Z

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