Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - SIP-Trunk Telefonanlagen-Anschluss

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: civillent GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: SIP-Trunk Telefonanlagen-Anschluss
Beschreibung: Ausgeschrieben werden die Bereitstellung und der Betrieb von zwei redundanten SIP-Trunks sowie die darüber abzuwickelnden Verbindungen. Die Standorte Stuttgart und Karlsruhe werden die Standorte für die SIP Trunks des Auftraggebers sein.
Kennung des Verfahrens: aa3d6dec-6bf3-4b71-a6bd-8ff1d2d688f4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64200000Fernmeldedienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis(DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Standorten ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Standorten ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen(DE112)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Standorten ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYR6W
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: SIP-Trunk Telefonanlagen-Anschluss
Beschreibung: Ausgeschrieben werden die Bereitstellung und der Betrieb von zwei redundanten SIP-Trunks sowie die darüber abzuwickelnden Verbindungen. Die Standorte Stuttgart und Karlsruhe werden die Standorte für die SIP Trunks des Auftraggebers sein.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64210000Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64200000Fernmeldedienste
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis(DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Standorten ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Standorten ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen(DE112)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Standorten ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Darüber hinaus besteht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. 2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen. 3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. Bitte beachten Sie: Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk"). Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt. Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen. 4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Angebot folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. 5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) Auf Verlangen der Vergabestelle legt das Unternehmen einen Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. 2) Nennung von Referenzen Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 3 Referenzprojekte über bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Jahren nachzuweisen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Im Rahmen der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird auf Grundlage des Preisblattes (Anlage 3) das günstigste Angebot ermittelt. Wertungsrelevant ist der Wertungspreis welcher sich aus den entsprechenden Positionen des Preisblattes zusammensetzt. Maßgeblich für die Bewertung sind die vom Bieter im betreffenden Preisblatt eingetragenen Entgelte. Der günstigste Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Dagegen erhält der Angebotspreis mit dem 2?fachen des niedrigsten Wertungspreises 0 Punkte. Alle Wertungspreise darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Für dazwischenliegende Wertungspreise erfolgt die Punktermittlung jeweils durch lineare absteigende Verteilung der Punktwerte innerhalb des Korridors zwischen dem jeweils niedrigsten Wertungspreis und dem 2?fachen des jeweils niedrigsten Wertungspreises. Die Punkteermittlung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Bei fehlenden Preisangaben kann das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV ausgeschlossen werden. Alle Preise sind kaufmännisch zu runden und mit 2 Nachkommastellen anzugeben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 59
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Bezüglich der qualitativen Zuschlagskriterien und deren Wertung wird auf die Anlage "Kriterienkatalog Anlage 5 verwiesen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 41
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-18+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch des Bieters besteht hierauf jedoch nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-18+01:0012:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-18+01:0012:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. .
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: civillent GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: civillent GmbH
Registrierungsnummer: 08212652-3422200300-82
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
Stadt: Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen(DE141)
Land: Deutschland
Telefon: 07121 9560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis(DE123)
Land: Deutschland
Telefon: +497219268730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37babebd-87e0-401d-b011-16190b98b0aa- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-14+01:0012:07:13+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00694851-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 220/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-15Z

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