Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2246
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Marktplatz 1
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schorndorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 und der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (nachfolgend „Gigabit-RR“) vom 15.09.2020 gestellt sowie der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die „Grauen Flecken“ im Stadtteil Schornbach der Stadt Schorndorf über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (nachfolgend „Gigabit-RL“) vom 26.04.2021 und der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (nachfolgend „Gigabit-RR“) vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die „Grauen Flecken“ im Stadtteil Schornbach der Stadt Schorndorf über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende NGA-Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten.
Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen.
Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude).
Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist.
Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können.
Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen.
Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen.
- Kriterium: Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Kürzester Zeitraum Gesamtfertigstellung ab Zuschlagserteilung
- Kriterium: Service und Vertrieb
- Kriterium: Günstigste Endkundenprodukte
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um Pflichtangaben. Aus Gründen der Geheimhaltung wurde hier ein fiktiver Wert eingetragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Schornbach der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in ZifferI.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(2) Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird anhand der vorgelegten Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Maßgeblich sind hier die Anzahl der teilnehmenden Anschlüsse und die Aktualität der Referenz.
Für die Auswahl werden nur je drei Referenzen aus Betrieb und Ausbau eines Bewerbers berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die geplante Bewerberanzahl beträgt 3-5 Bewerber.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx