A 3, Ersatzneubau Brückenbauwerks "In den Birken"

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A 3, Ersatzneubau Brückenbauwerks "In den Birken"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Funktionale Ausschreibung für die Planungsleistungen und den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "In den Birken" im Zuge der A 3

mit modular vorgespannter Fertigteilfahrbahn.

Folgende Leistungen sind Teil des Auftrages:

- Kampfmitteluntersuchung

- Baugrundgutachten inkl. Sondierungsbohrungen und Untersuchungen vor Ort

- Straßenplanung

- Umweltbaubegleitung

- Entwurfsplanung (Konstruktiver Ingenieurbau und Verkehrsanlage)

- Ausführugsplanung Konstruktiver Ingenieurbau

- Faunistische Untersuchungen

- Landschaftspflegeriche Ausführungsplanung

- Landschaftspflegerischer Begleitplan

- Umweltverträglichkeitsstudien

- Baufeldrodung

- Bauwerksabbruch

- Bau neue Brückenbaukonstruktion in Segmentbauweise

- Bau von Behelfsbrücken

- Bauzeitliche Verkehrsführung

- Asphaltarbeiten

- Markierungsarbeiten

- Abbau und Wiederherstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Hauptort der Ausführung:

Hilden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Funktionale Ausschreibung für die Planungsleistungen und den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes "In den Birken" im Zuge der A 3

mit modular vorgespannter Fertigteilfahrbahn.

Folgende Leistungen sind Teil des Auftrages:

- Kampfmitteluntersuchung

- Baugrundgutachten inkl. Sondierungsbohrungen und Untersuchungen vor Ort

- Straßenplanung

- Umweltbaubegleitung

- Entwurfsplanung (Konstruktiver Ingenieurbau und Verkehrsanlage)

- Ausführugsplanung Konstruktiver Ingenieurbau

- Faunistische Untersuchungen

- Landschaftspflegeriche Ausführungsplanung

- Landschaftspflegerischer Begleitplan

- Umweltverträglichkeitsstudien

- Baufeldrodung

- Bauwerksabbruch

- Bau neue Brückenbaukonstruktion in Segmentbauweise

- Bau von Behelfsbrücken

- Bauzeitliche Verkehrsführung

- Asphaltarbeiten

- Markierungsarbeiten

- Abbau und Wiederherstellung von Fahrzeugrückhaltesystemen

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Das Bauwerk „In den Birken mit LSW“ BW-Nr. 4807 646 unterführt eine Gemeindestraße im Zuge der A3 bei BAB-km 108,339.

Das Bauwerk liegt im Zuge der A3 (Die Autobahnn ist obenliegend) im nördlichen Bereich des Autobahnkreuzes Hilden.

Die A 3 ist in diesem Bereich 6-streifig ausgebaut. Das Bauwerk besteht aus

insgesamt 5 Teilbauwerken, die unterschiedliche Breiten, Längen, Zustandsnoten und Baujahre ausweisen.

Bereits im Jahre 2016 wurden die Teilbauwerke nach Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet und erhielten eine Restnutzungsdauer von 10 Jahren bis 2026.

Eine Verlängerung über das Jahr 2026 um 5 Jahre wäre nur möglich bei aufwändiger, vorheriger bzw. rechtzeitiger Instandsetzung und engeren Bauwerksprüfungen.

Die Instandsetzung wurde bisher nicht ausgeführt, so dass eine Verlängerung in Frage gestellt ist.

In den nächsten 3 bis 8 Jahren ist mit einem Ausbau der A3 in diesem Bereich nicht zu rechnen.

Aus diesem Grunde muss das Bauwerk vorher als Erhaltungsmaßnahme in den gleichen Abmessungen erneuert werden,

um dann ggfs. später bei einem eventuellen 8-streifigen Ausbau angepasst, erweitert, teilerneuert oder komplett erneuert zu werden.

Zur Einhaltung der Restnutzungsdauer des Bauwerkes

soll im Rahmen eines Pilotprojektes eine Gesamtvergabe aller erforderlichen Leistungen inkl. den Vorplanungen, Entwürfen und sämtlichen

Vorleistungen zur Erlangung des Baurechts durch einen Auftragnehmer erfolgen, um im engen Monitoring zu entdecken, ob hieraus Verbesserungspotentiale

bzw. zeitliche Einsparpotenziale für spätere Projekte der Autobahn GmbH abzuleiten sind.

Das Projekt dient dazu für die Zukunft effizientere Handlungsstränge beim Ersatzneubau von Brücken zu erkennen und bei der Autobahn GmbH bei Prozessoptimierungen einfließen zu lassen.

Wesentlicher Teil des Pilotprojektes ist, dass die Herstellung des neuen Brückenbauwerkes aus dem Bau eines Segmentbauwerks der Firma Max-Bögl besteht.

Die Segmentbrücke besteht aus fertigen Fahrbahntafeln, die wie bei einer Perlenkette, durch Spannglieder zusammengefasst/verbunden den Überbau ergeben.

Dadurch können durch Vorfertigungen schnelle Bauzeiten erreicht werden.

Dies ist ausschlaggebend, da die A3 mit rund 120.000 Fahrzeugen pro Tag zwischen den Autobahnkreuzen Hilden und Leverkusen

zu den am meisten genutzten Verbindungen zwischen den Ballungsräumen Rhein und Ruhr zählt. Diese bedeutende Nord-Süd-Achse

ist eine wichtige Transitstrecke im transeuropäischen Netz. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei über 10 Prozent – Tendenz steigend.

Zusätzlich könnten die Fahrbahntafeln auch wieder ausgebaut und bei anderen Projekten wiederverwendet werden.

Eine Fertigstellung des Brückenbauwerkes bis zum Ablauf der Restnutzungsdauer im Jahr 2026 ist deshalb auf üblichem Weg nicht erreichbar.

Verkehrliche Kompensationsmaßnahmen würden eine Folge aus der Verzögerung sein, welche zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden führen.

Nur durch die Gesamtvergabe aller Leistungen und durch den Bau eines Segmentbauwerks der Firma Max-Bögl ist das Ziel zur Einhaltung

der Restnutzungsdauer im Jahr 2026 erreichbar. Zudem verfügt allein die Fa. Max Bögl über das gesamthafte technische Vorwissen und die komplexen Zusammenhänge

der bereits durchgeführten Pilotprojekte, sowie die Werke zur Herstellung der speziellen Modulplatten.

Die Ausführung der Bauleistungen können bereits im Jahr 2024 starten und sämtliche Teilbauwerke können bis 2026 erneuert sein.

Zusätzlich können Einsparpotenziale erkannt und für zuküftige Projekte genutzt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 47-23-5064
Bezeichnung des Auftrags:

A 3, Ersatzneubau Brückenbauwerk "In den Birken"

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Max Bögl Bauservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Postfach 11 20
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92301
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.max-boegl.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 8 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2023

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