Rahmenvertag für das Leasing von Standard IT-Hardware und verbundenen Dienstleistungen für das Landratsamt Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 1401-RV-L/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertag für das Leasing von Standard IT-Hardware und verbundenen Dienstleistungen für das Landratsamt Böblingen
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Böblingen anfallenden Bedarfe für IT – Hardware inklusive zugehöriger Standardsoftware und zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren inkl. 2-maliger Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypische Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe der Leasingobjekte professionell anbieten kann.
Stadt Böblingen
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig beim Landratsamt Böblingen anfallenden Bedarfe für IT – Hardware inklusive zugehöriger Standardsoftware und zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren inkl. 2-maliger Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypische Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe der Leasingobjekte professionell anbieten kann.
Verlängerungsoptionen: 2 mal um jeweils weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen)
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr)
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Nachweis, dass der Bieter (oder Unterauftragnehmer) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Finanzdienstleistungsunternehmen nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität muss daraus ableitbar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder ein hiermit ver-gleichbares Dokument sind keine anerkannte Bonitätsnachweise und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität muss daraus ableitbar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder ein hiermit ver-gleichbares Dokument sind keine anerkannte Bonitätsnachweise und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Nachweis von drei Referenzprojekten über Leasingrahmenverträge für handelsübliche IT-Komponenten mit BSI – konformer Datenlöschung in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2020)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate (Anlage in den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Nachweis von drei Referenzprojekten über Leasingrahmenverträge für handelsübliche IT-Komponenten mit BSI – konformer Datenlöschung in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2020)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate (Anlage in den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
– MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Einreichung der Verpflichtungserklärung zum LTMG gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor g-nannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.