Generalplanung - Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum - Stadt Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: 500-23

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 186-581676)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Emsdetten
Postanschrift: Am Markt 1
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsdetten.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanung - Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum - Stadt Emsdetten

Referenznummer der Bekanntmachung: 500-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages sind sämtliche Planungs-, Überwachungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Generalplanung, der bauliche Realisierung und der Umsetzung des Projektes "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum"

Zu den Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und deren Anlagen verwiesen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 186-581676

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geänderte Leistungsbeschreibung
Anstatt:

Gegenstand des Auftrages sind sämtliche Planungs-, Überwachungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Generalplanung, der bauliche Realisierung und der Umsetzung des Projektes "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum"

Zu den Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und deren Anlagen verwiesen.

muss es heißen:

Gegenstand des Auftrages sind sämtliche Planungs-, Überwachungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Generalplanung, der bauliche Realisierung und der Umsetzung des Projektes "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum"

Zu den Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung vom 26.10.2023 und deren Anlagen verwiesen.

Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geänderte Leistungsbeschreibung
Anstatt:

Die Stadt Emsdetten plant, die Kläranlage in Emsdetten-Austum energetisch zu ertüchtigen und die Potenziale zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu heben. Zudem soll in verschiedenen Bereichen

die Anlagenkonfiguration zukunftssicher aufgestellt werden. Dabei spielen vor allem die Aspekte Energieautarkie, Klimaneutralität, weitergehende Unabhängigkeit von Betriebsmitteln (z. B. Fällmittel), hoher Automatisierungsgrad und regionale Einbindung in den Energiekreislauf eine wichtige Rolle. Die Kläranlage als größter Einzelstromverbraucher und Emittent direkter Treibhausgasemissionen (Lachgas und Methan) weist ein großes Potenzial zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks der Stadt Emsdetten und zur Reduzierung des Stromverbrauchs auf. Die Stadt Emsdetten hat dazu die Konzeptstudie "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum" erstellen lassen, die der Ausschreibung beigefügt ist. Vor diesem Hintergrund soll die Kläranlage Emsdetten-Austum unter Weiternutzung bestehender Infrastruktur zur energieautarken und klimaneutralen Kläranlage umgestaltet werden.

Insgesamt sind 16 Maßnahmen vorgesehen:

1. Maßnahme 1: Austausch der Gebläse und Belüfter für die Sauerstoffversorgung in der Belebung;

2. Maßnahme 2: Austausch der Heizschlammpumpen;

3. Maßnahme 3: Implementierung einer CSB-Ausschleusung (Vorklärung oder Siebung);

4. Maßnahme 4: Erneuerung Klärgasverstromung und Abgasbehandlung;

5. Maßnahme 5: Überschussschlamm-Desintegration;

6. Maßnahme 6: Zusätzliche Photovoltaikanlagen;

7. Maßnahme 7: Windkraft;

8. Maßnahme 8: Intelligente Regelung der Belüftung (KI-Regler);

9. Maßnahme 9: Entgasung im Ablauf der Faulung zur Reduzierung der Methanemissionen:

10. Maßnahme 10: Umstellung auf Bio-Phosphor und Phosphor-Fällung;

11. Maßnahme 11: 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung;

12. Maßnahme 12: Wasserstofferzeugung;

13. Maßnahme 13: Digitalisierung, BIM, Datenmanagement;

14. Maßnahme 14: Anpassung der Energieinfrastruktur auf der Kläranlage;

15. Maßnahme 15: Erweiterung des Prozessleitsystems für die Gesamtanlage;

16. Maßnahme 16: Betrieb des Notstromaggregates mit Wasserstoff;

Darüberhinaus sind die nachstehenden Sonderleistungen zu erbringen:

1. Durchführung CE-Konformitätsverfahren nach MaschRL;

2. Durchführung von Messprogrammen;

3. Bodenkundliche Baubegleitung;

4. Beratungsleistung und Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen AwSV-Sachverständigen;

5. Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments für die Kläranlage;

6. Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung etc. bezüglich der Windkraftanlage;

7. weiterführende wirtschaftliche Betrachtungen.

Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und dem Generalplanervertrag zu

entnehmen.

muss es heißen:

Die Stadt Emsdetten plant, die Kläranlage in Emsdetten-Austum energetisch zu ertüchtigen und die Potenziale zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu heben. Zudem soll in verschiedenen Bereichen

die Anlagenkonfiguration zukunftssicher aufgestellt werden. Dabei spielen vor allem die Aspekte Energieautarkie, Klimaneutralität, weitergehende Unabhängigkeit von Betriebsmitteln (z. B. Fällmittel), hoher Automatisierungsgrad und regionale Einbindung in den Energiekreislauf eine wichtige Rolle. Die Kläranlage als größter Einzelstromverbraucher und Emittent direkter Treibhausgasemissionen (Lachgas und Methan) weist ein großes Potenzial zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks der Stadt Emsdetten und zur Reduzierung des Stromverbrauchs auf. Die Stadt Emsdetten hat dazu die Konzeptstudie "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum" erstellen lassen, die der Ausschreibung beigefügt ist. Vor diesem Hintergrund soll die Kläranlage Emsdetten-Austum unter Weiternutzung bestehender Infrastruktur zur energieautarken und klimaneutralen Kläranlage umgestaltet werden.

Insgesamt sind 16 Maßnahmen vorgesehen:

1. Maßnahme 1: Austausch der Gebläse und Belüfter für die Sauerstoffversorgung in der Belebung;

2. Maßnahme 2: Austausch der Heizschlammpumpen;

3. Maßnahme 3: Implementierung einer CSB-Ausschleusung (Vorklärung oder Siebung);

4. Maßnahme 4: Erneuerung Klärgasverstromung und Abgasbehandlung;

5. Maßnahme 5: Überschussschlamm-Desintegration;

6. Maßnahme 6: Zusätzliche Photovoltaikanlagen;

7. Maßnahme 7: Windkraft;

8. Maßnahme 8: Intelligente Regelung der Belüftung (KI-Regler);

9. Maßnahme 9: Entgasung im Ablauf der Faulung zur Reduzierung der Methanemissionen:

10. Maßnahme 10: Umstellung auf Bio-Phosphor und Phosphor-Fällung;

11. Maßnahme 11: 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung;

12. Maßnahme 12: Wasserstofferzeugung;

13. Maßnahme 13: Digitalisierung, BIM, Datenmanagement;

14. Maßnahme 14: Anpassung der Energieinfrastruktur auf der Kläranlage;

15. Maßnahme 15: Erweiterung des Prozessleitsystems für die Gesamtanlage;

16. Maßnahme 16: Betrieb des Notstromaggregates mit Wasserstoff;

Darüberhinaus sind die nachstehenden Sonderleistungen zu erbringen:

1. Durchführung CE-Konformitätsverfahren nach MaschRL;

2. Durchführung von Messprogrammen;

3. Bodenkundliche Baubegleitung;

4. Beratungsleistung und Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen AwSV-Sachverständigen;

5. Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments für die Kläranlage;

6. Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung etc. bezüglich der Windkraftanlage;

7. weiterführende wirtschaftliche Betrachtungen;

8. Bodengutachten;

9. Brandschutz

10. Bauphysik.

Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung vom 26.10.2023 und dem Generalplanervertrag vom 26.10.2023 zu entnehmen.

Abschnitt Nummer: II.2.11
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geänderte Leistungsbeschreibung
Anstatt:

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stadt Emsdetten überträgt dem Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen wie folgt:

1. Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung): Maßnahmen 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.

2. Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.

3. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 10, 14 und 15

Bei der Maßnahme 13 sind die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 zu

erbringen.

Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Leistungsphasen bezüglich der Maßnahme 7 und/oder der Maßnahme 16 zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt

leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.

Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Sonderleistungen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt für jede Sonderleistung separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.

Die Stadt Emsdetten beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung des Projektes die weiteren Leistungsphasen 3 bis 8 bzw. 4 bis 8 mit sämtlichen Grundleistungen zu übertragen.

Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch

schriftliche Mitteilung. Die Stadt Emsdetten behält sich dabei vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf

einzelne Maßnahmen, einzelne Leistungsbilder, einzelne Anlagengruppen oder einzelne Grundleistungen einer

Leistungsphase zu beschränken.

Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über eine weitere Beauftragung frei. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.

Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Im Falle einer Paket- oder Generalunternehmervergabe auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung

treten - soweit vorhanden - die für die Leistungsphasen 5, 6 und 7 in den Leistungsbildern der HOAI 2021

benannten, ersetzenden Besonderen Leistungen bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm anstelle der

entsprechenden Grundleistungen.

Auch für die weiteren Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung bzw. aus der Beauftragung etwaiger Teilleistungen kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung oder sonstige Ansprüche ableiten.

Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie

nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren nach vollständiger Beendigung der vorhergehenden Stufe in Auftrag gibt.

muss es heißen:

Optionen: ja

Beschreibung der Optionen:

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stadt Emsdetten überträgt dem Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen wie folgt:

1. Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung): Maßnahmen 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.

2. Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.

3. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 10, 14 und 15

Bei der Maßnahme 13 sind die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Leistungsbeschreibung vom 26.10.2023 zu

erbringen.

Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Leistungsphasen bezüglich der Maßnahme 7 und/oder der Maßnahme 16 zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt

leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.

Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Sonderleistungen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt für jede Sonderleistung separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.

Die Stadt Emsdetten beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung des Projektes die weiteren Leistungsphasen 3 bis 8 bzw. 4 bis 8 mit sämtlichen Grundleistungen zu übertragen.

Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch

schriftliche Mitteilung. Die Stadt Emsdetten behält sich dabei vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf

einzelne Maßnahmen, einzelne Leistungsbilder, einzelne Anlagengruppen oder einzelne Grundleistungen einer

Leistungsphase zu beschränken.

Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über eine weitere Beauftragung frei. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.

Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Im Falle einer Paket- oder Generalunternehmervergabe auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung

treten - soweit vorhanden - die für die Leistungsphasen 5, 6 und 7 in den Leistungsbildern der HOAI 2021

benannten, ersetzenden Besonderen Leistungen bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm anstelle der

entsprechenden Grundleistungen.

Auch für die weiteren Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung bzw. aus der Beauftragung etwaiger Teilleistungen kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung oder sonstige Ansprüche ableiten.

Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie

nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren nach vollständiger Beendigung der vorhergehenden Stufe in Auftrag gibt.

Abschnitt Nummer: II.2.14
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung des Zeitraums für die Präsentation
Anstatt:

Präsentation

Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.

Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 47. KW und 48. KW 2023 statt.

Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.

Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.

muss es heißen:

Präsentation

Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.

Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 49. KW und 50. KW 2023 statt.

Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.

Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Bindefrist
Anstatt:
Tag: 31/12/2023
muss es heißen:
Tag: 15/01/2024
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 06/11/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung des Zeitraums für die Präsentation
Anstatt:

Präsentation

Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.

Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 47. KW und 48. KW 2023 statt.

Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.

Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.

muss es heißen:

Präsentation

Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.

Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 49. KW und 50. KW 2023 statt.

Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.

Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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