Lieferung & Montage einer Zusammengefasste Bedien-Einrichtungen (ZBE) Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1001325814/BB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Benjamin Wübbelt, Bird & Bird LLP
E-Mail:
Telefon: +49 21120056224
Fax: +49 21120056011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung & Montage einer Zusammengefasste Bedien-Einrichtungen (ZBE)
Lieferung & Montage einer Zusammengefasste-Bedien-Einrichtung (ZBE) für das Hauptgebäude der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptgebäude der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Strückerbergerstraße 32, 58256 Ennepetal
Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Lieferung und Montage einer ZBE. Eine ZBE ist eine Anlage, welche die Bedienung unterschiedlicher Bereiche einer Polizeiwache zentral zusammenfasst. Sie besteht aus mehreren Hardware- und Softwarekomponenten, die als ganzheitliches System interagieren. Die gesamten Techniken sind von einzelnen Arbeitsplätzen konzentriert zu bedienen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Unterlagen sind für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen des Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine
beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Herkunftslandes oder Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufs
der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
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2. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist der entsprechende Vordruck des Dokuments
"Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu verwenden.
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3. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Hierzu sind
die entsprechenden Vordrucke des Dokuments "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu
verwenden. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen jeweils von allen benannten dritten
Unternehmen beizufügen.
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4. Eigenerklärung zu sonstigen Ausschlussgründen (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Schwarz-
ArbG und § 22 LkSG) Hierfür ist der entsprechende Vordruck des Dokuments
"Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu verwenden. Im Falle der Eignungsleihe sind diese
Eigenerklärungen jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen.
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5. Ausgefüllte und unterschriebene EU-Eigenerklärung Bezug Russland: 5 Sanktionspaket; Art. 5k Verordnung
(EU) 2022/576 (Angabe der erklärenden Person). Hierzu ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck
des Dokuments "Eigenerklärung Bezug Russland" zu verwenden.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
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Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens EUR 400.000,00 betragen muss (Mindestanforderung). Hierzu ist der entsprechende Vordruck des Dokuments "Vordrucke
Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu verwenden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben, im Falle einer Eignungsleihe die Angaben jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen.
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2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 350.000 für Personenschäden,
EUR 350.000 für Sachschäden und EUR 350.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder: Eigenerklärung unter Nutzung des entsprechenden Vordrucks aus dem Dokument "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe", dass das Unternehmen im
Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 350.000 für Personenschäden, EUR 350.000 für Sachschäden und EUR 350.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr auf erstes Anfordern des Auftraggebers hin abzuschließen. Im Falle
einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise/Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben.
Im Falle einer Eignungsleihe sind die Nachweise/Angaben jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen.
Alle genannten Anforderunge sind nachzuweisen / einzuhalten.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderlichen technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
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Geforderte Nachweise / Erklärungen sind:
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Darstellung von mindestens zwei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens EUR 80.000,00 (netto), die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einer Behörde und Organisation mit Sicherheitsaufgaben ("BOS-Behörde") als Auftraggeber innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen hat und die jeweils die ZBE-Anbindung einer BOS-Behörde an den BOS-Digitalfunk sowie zusätzlich die ZBE-Anbindung einer BOS-Behörde an Gewahrsamstechnik zum Gegenstand hatten (Mindestanforderungen).
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Die angegebenen Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung in
dem Angebot darauf beruft. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise/Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben. Im Falle einer Eignungsleihe sind die Nachweise/Angaben jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen. Die Darstellung hat unter Nutzung des entsprechenden Vordrucks aus dem Dokument "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu erfolgen.
Alle genannten Anforderunge sind nachzuweisen / einzuhalten.
Auf die Vorgaben des EVB-IT Systemvertrags wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DJZJ
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Auf die Rügepflichten der Bieter bzw. interessierten Unternehmen sowie Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 4 GWB.
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Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889