Austausch der Steuerungsserver

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Austausch der Steuerungsserver

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51611100 Hardwareinstallation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Steuerungsserver von sieben Unterzentralen der Niederlassung Rheinland müssen durch neue Hardware ersetzt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Niederlassung Rheinland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In NRW sind an verschiedenen Standortten insgesamt 21 Unterzentralen der Autobahn GmbH des Bundes entstanden. Diese Unterzentralen, untergebracht auf dem Gelände der Autobahnmeisterein in NRW, steuern die jeweiligen verkehrstechnischen Anlagen vor Ort und sind mit der VRZ Leverkusen vernetzt. Die Lebensdauer der Hardware dieser Unterzentralen ist begrenzt. Da der Support für die Steuerungssoftware teilweise nicht mehr gewährleistet wird, müpssen die Geräte ersetzt werden. Diese Leistung umschließt die Beschaffung der Server, die systematische Einrichtung und Vorbereitung für die Installation in das produktive Netzwerk sowie die Migration der Fachsoftware und des Archivs auf die neue Hardware. Hiervon betroffen sind die Verkehrsrechner an sieben Standorten der Niederlassung Rheinland. Der Gesamtbeschaffungswert liegt oberhalb von 215.000 EUR netto.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für den Auftrag kommt nur ein Unternehmen in Betracht, da dieses Unternehmen als Hersteller der zu übertragenden Verkehrsrechner-Software sowie der angeschlossenen Inselbusse alleinig in der Lage ist, die notwendigen Leistungen auszuführen. Die Verkehrsrechner-Software wurde auf einer speziellen Prozessor-Architektur programmiert wurde und demnach nur auf einer sehr begrenzten Auswahl an Hardware lauffähig ist. Die fachtechnische Expertise zur garantierten Kompatibilität zwischen Software und Hardware kann somit nur der Hersteller der Verkehrsrechner-Software gewährleisten. Die Steuerungssoftware wird nicht nur von der Heusch/Boesefeldt GmbH entwickelt, gewartet und betrieben , sondern zudem kann/darf die Software mangels Open-Source auch nicht durch Dritte bearbeitet werden. Die erfolgreiche und für den verkehrstechnischen Betrieb störungsarme Migration der steuernden Software von der alten zur neuen Hardware incl. des Archivs kann nur vom Urheber der Software geleistet werden. Notwendige Anpassungen an der einheitlichen IT-Infrastruktur sind ebenfalls nur dem Ersteller der Systeme vorbehalten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Heusch/Boesefeldt GmbH
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1.gegen § 134 verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023

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