Entsorgung Reststoffe - Entsorgung des auf der Kläranlage Espelkamp anfallenden Klärschlammes Referenznummer der Bekanntmachung: 656 2023 Es
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastraße 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Reststoffe - Entsorgung des auf der Kläranlage Espelkamp anfallenden Klärschlammes
Entsorgung Reststoffe - Entsorgung des auf der Kläranlage Espelkamp anfallenden Klärschlammes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Entsorgung des auf der Kläranlage Espelkamp anfallenden Klärschlammes für
den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Optional Verlängerung 2x jeweils für ein weiteres Jahr
Gesamtmenge: ca. 3600t entwässerter Klärschlamm
Es besteht eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Dies entspricht dann einer zusätzlichen Menge von jeweils 2.400 t entwässertem Klärschlamm/a.
Die Vertragsverlängerung kommt jeweils zustande, wenn der AG dies dem AN
spätestens 15 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber schriftlich erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinung über die Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister
Eigenerklärung über Insolvenz und Liquidation; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
mindestens 3 Referenznachweise mit den erforderlichen Angaben,die Zahl der in den letzten drei ab-geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.