Lieferung und Montage von Wohncontainern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1233
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rems-murr-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Wohncontainern
Europaweites Vergabeverfahren für die Lieferung und Montage von Wohncontainern für den Rems-Murr-Kreis.
Landkreis Rems-Murr-Kreis 71394 Kernen-Rommelshausen
Der Rems-Murr-Kreis benötigt für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten Unterkunftskapazitäten. Der RMK beabsichtigt daher, die erforderlichen Unterkunftskapazitäten unter anderem durch Wohncontaineranlagen zu schaffen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung und Montage von Containern am Standort Gottlieb-Daimlerstraße 27, 71394 Kernen-Rommelshausen.
Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung Russland Sanktionen.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs (Lieferung und Montage von zweigeschossigen Containeranlagen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung ja/nein)
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftragsvolumen in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum (nicht unter EUR 1.25 Mio. netto)
(2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens hervorgeht.
Bezüglich Ziffer (1)
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Rahmen der Lieferung und Montage von zweigeschossigen Containeranlagen zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 1.25 Mio. netto. Die Referenzprojekte müssen für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten drei Jahren erbracht worden sein.
Hinweis:
Die Einreichung von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Angesichts der Notsituation durch den Angriffskrieg in der Ukraine und der Erdbebensituation im syrisch/türkischen Grenzgebiet ist der RMK nach wie vor dazu angehalten, den Aufbau von Unterkunftskapazitäten massiv voranzutreiben.
Die Situation ist prekär und Bedarf eines kurzfristigen dringlichen Handelns.
Mit Blick auf den akut gestiegenen Bedarf zur Unterbringung von Geflüchteten im Rems-Murr-Kreis, der bedeutenden Rechtsgüter die unmittelbar gefährdet wären, wenn die Wohncontaineranlagen zur Flüchtlingsunterbringung nicht zeitnah realisiert werden und der bereits eingetretenen prekären Flüchtlingsunterkunftssituation im RMK, besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. Daher wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht die Mindestangebotsfrist auf 15 Tage zu verkürzen, vgl. § 15 Abs. 3 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem LTMG einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ61PU
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de