TS - Erneuerung Bachuferwand Ellermühlenstraße 3 - 5 & 9, Erneuerung Bachuferwand Hamm Mühle 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_10/0097
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2421494-991509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TS - Erneuerung Bachuferwand Ellermühlenstraße 3 - 5 & 9, Erneuerung Bachuferwand Hamm Mühle 1
Bauleistungen
Ellermühlenstraße
Bachufer Ellermühlenstraße 3 - 5 & 9 52224 Stolberg
Los 1:
Ca. 466 m3 Erdarbeiten
Ca. 190 m3 Stahlbeton
Los 2:
Ca. 160 m3 Erdarbeiten
Ca. 73 m3 Stahlbeton
Hamm-Mühle
Bachufer Hamm-Mühle 1 52224 Stolberg
Los 1:
Ca. 466 m3 Erdarbeiten
Ca. 190 m3 Stahlbeton
Los 2:
Ca. 160 m3 Erdarbeiten
Ca. 73 m3 Stahlbeton
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet. Diese Bewerber werden gebeten Ihre PQ-Nummer anzugeben.
Der vorgenannte Nachweis gilt gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit dem Angebot einreichen.
Folgende Nachweise / Erklärungen sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- Gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR. Diese Anforderungen gilt als Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Rechtskräftiger bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse */**, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes*/** bzw. Bescheinigung in Steuersachen */**, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz*/**.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*/** des zuständigen Versicherungsträgers*/** mit Angabe der Lohnsummen.
- Der Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
* Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
** Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gemäß §6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet. Diese Bewerber werden gebeten Ihre PQ-Nummer anzugeben.
Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diese Nachweise mit dem Angebot einreichen.
Folgende Nachweise / Erklärungen sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
-Referenznachweise mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Weitere zusätzliche Nachweise:.
- Fachkundenachweis nach MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum)
Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem Auftraggeber unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen. Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor Beginn der Ausführung absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar / einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Seminar / die Schulung muss vor Beginn der Ausführung absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Ohne diesen Nachweis dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden!
Die vorgenannten Nachweise gelten gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit dem Angebot einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 14 (EU) VOB/A ohne Beteiligung von Bietern und ihren Bevollmächtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausführungsfrist:
Start der Maßnahme: Januar 2024 (12 Werktage nach Zuschlagserteilung)
Die Arbeiten sind innerhalb von 30 (Los 1) bzw. 20 (Los 2) Wochen nach Beginn der Ausführung fertig zustellen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
- Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
- Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
- Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
- Hinweis: Das Submissionsergebnis wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen zur Verfügung gestellt!
- Die vorzulegenden Nachweise der Nummer III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geltend gleichlautend auch für Nachunternehmer (Subunternehmer). Diese sind von den jeweiligen Nachunternehmer (Subunternehmer) mit dem Angebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY5Y1CFN651H
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221147-2889
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2421494-1009