Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederfluromnibusse

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: wupsi GmbH
Postanschrift: Borsigstr. 18
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51381
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2171/5007-540
Fax: +49 2171/5007-541
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wupsi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E98169255
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Ladeinfrastruktur für die Depotladung batterieelektrischer Niederfluromnibusse

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen der wupsi GmbH (im Folgenden Auftraggeber, AG) zur Ladung von 46 batterieelektrischen und Vorkonditionierung von 10 Brennstoffzellenhybrid-Bussen des ÖPNV. Der Lieferumfang umfasst stationäre Ladegeräte, Depotboxen, mobile Lader sowie ein vereinfachtes Lademanagementsystem.

Die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 15.12.2024 erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leverkusen und Bergisch Gladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AG beabsichtigt, 46 weitere batterieelektrische Solo- und Gelenkbusse sowie 10 Brennstoffzellenhybridsolobusse in seinem Liniennetz einzusetzen. Die batterieelektrischen Busse sollen auf den Betriebshöfen des AG sowohl in Leverkusen als auch in Bergisch Gladbach geladen werden. Die Brennstoffzellenhybridbusse werden ausschließlich auf dem Betriebshof Leverkusen vorkonditioniert.

Auf dem Betriebshof in Leverkusen werden zur Ladung der dort stationierten batterieelektrischen Busse insgesamt jeweils 32 stationäre Ladegeräte und Depotboxen und zur Vorkonditionierung der Brennstoffzellenhybridbusse 5 Ladegeräte und 10 Depotboxen beschafft.

Auf dem Betriebshof in Bergisch Gladbach werden für die Ladung der batterieelektrischen Busse 14 stationäre Ladegeräte und 7 Depotboxen benötigt. Direkt über stationäre Ladegeräte ohne Einsatz einer Depotbox werden 7 Elektrobusse geladen.

Insgesamt werden 51 Ladegeräte und 49 Depotboxen beschafft.

An allen Ladegeräten ist eine Ladeleistung von mindestens 150 kW zu realisieren.

Darüber hinaus werden 5 mobile Lader (mindestens 40 kW) beschafft.

Die Fahrzeuge sollen dabei mit standardisiertem CCS Combo 2-Ladestecker nachgeladen werden.

Der Auftragnehmer übernimmt nach Maßgabe der Lastenhefte Planung, technische Projektierung, den Bau, die Lieferung, die Errichtung, die Installation, die Inbetriebnahme, sowie die Übergabe der Ladeinfrastruktur für den Betrieb batterieelektrisch betriebener und Brennstoffzellenhybrid-Niederflurbusse inklusive Schulung zum Umgang mit den Anlagen.

Die Lieferung, Montage sowie Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur auf beiden Betriebshöfen muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis spätestens zum 15.12.2024 erfolgen.

Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines übergeordneten Betriebshof- und Lademanagementsystems in einem weiteren Beschaffungsvorhaben. Zukünftig soll die zu beschaffende Ladeinfrastruktur in die Systemarchitektur integriert und vom Lademanagementsystem gesteuert werden. Im Lieferumfang des Auftragnehmers ist nichtdestotrotz die Bereitstellung eines vereinfachten Lademanagementsystems zu inkludieren. Sofern zum Inbetriebnahme- und Abnahmezeitpunkt der Ladegeräte das Betriebshofmanagementsystem noch nicht einsatzbereit sein sollte, soll das zu liefernde vereinfachte Lademanagementsystem das Monitoring, die Steuerung und die Überwachung der Ladeinfrastruktur vorerst übernehmen, bis die notwendigen Funktionen des Betriebshofmanagementsystems verfügbar sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h., dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf §55 Abs. 1 & 2 SektVo hin.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgebend für die Auswahl der 4 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind die besten 4 unter nachfolgender Ziff. III.1.3 abgefragten Referenzen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur batterieelektrisch betriebener Omnibusse bzw. zur Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung) von Ladeinfrastruktur batterieelektrisch betriebener Omnibusse (vgl. auch Formblatt TW 10 bzw. TW 11)

Die Referenzen zur Lieferung von Ladeinfrastruktur werden wie folgt gewertet:

1) Für die den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen erhält der Teilnehmer jeweils einen Punkt.

2) Ist eine Referenz zur Lieferung von Ladeinfrastruktur mit mindestens 20 Ladegeräten, die mittels CCS-Combo 2 Steckers mit den Fahrzeugen verbunden werden können, nachgewiesen, erhält die Referenz einen weiteren Punkt.

3) Ist eine Referenz zur Lieferung von Ladeinfrastruktur mit mindestens 20 Ladegeräten mit einer Ausgangsladeleistung von mind. 150 kW, die entweder mittels CCS-Combo 2 Steckers oder Pantograph mit den Fahrzeugen verbunden werden können, nachgewiesen, erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.

Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der Mindestanzahl von insgesamt 3 Referenzen.

Jede weitere über 3 hinausgehende Referenz bis max. 5 Referenzen mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält ebenfalls einen weiteren Punkt.

Die Referenzen zur Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung von Ladeinfrastruktur werden wie folgt gewertet:

1) Für die den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen erhält der Teilnehmer jeweils einen Punkt.

2) Umfasst eine Referenz die Instandhaltung von mindestens 15 Ladegeräten, erhält die Referenz einen weiteren Punkt.

3) Umfasst eine Referenz die Instandhaltung von mindestens 15 Ladegeräten, wobei die Instandhaltung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses mit einer Dauer von mindestens 12 unmittelbar aufeinander folgenden Monaten innerhalb des genannten Zeitraums erbracht worden ist (Referenzdauer), erhält die Referenz ebenfalls einen weiteren Punkt.

Die Kriterien können auch kumulativ durch eine Referenz erfüllt werden. Dies entbindet nicht von der Mindestanzahl von insgesamt 2 Referenzen.

Jede weitere über 2 hinausgehende Referenz bis max. 4 Referenzen mit erfüllten Kriterien zu 2) und 3) erhält ebenfalls einen weiteren Punkt.

Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl an gelieferten Ladegeräten in den gewerteten Referenzen; besteht weiterhin Gleichstand entscheidet die höhere Anzahl an instandgehaltenen Ladegeräten; besteht danach immer noch Gleichstand, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über https://www.subreport-elvis.de/E98169255.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen.

Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).

2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Formblatt TW 1;

3) Im Falle einer Bietergemeinschaft Abgabe einer Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt TW 2;

4) Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt TW 3. Im Falle der Eignungsleihe ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß Formblatt TW 1, TW 4, TW 5 sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.

5) Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt TW 4.

6) Eigenerklärung zu weiteren Ausschlussgründen (§ 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG), Formblatt TW 5.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt TW 6; vergleichbar sind Leistungen betreffend die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse;

2) Aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts (nicht älter als 3 Monate, Stichtag für Abgabe der Teilnahmeanträge)

3) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme (Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 8,0 Mio. Euro, Sachschäden 8,0 Mio. Euro); alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt TW 7.

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft

durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt LIS TW3) vorlegen und der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).

Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt TW 6; vergleichbar sind Leistungen betreffend die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse;

zu 2) Aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts (nicht älter als 3 Monate, Stichtag für Abgabe der Teilnahmeanträge)

zu 3) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme (Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 8,0 Mio. Euro, Sachschäden 8,0 Mio. Euro); alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt TW 7.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft

durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers (Eignungsleihe), sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt LIS TW 3) vorlegen und der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).

Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

1) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt TW 8.

2) Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt TW 9.

3) Referenzen über abgenommene Projekte zur Errichtung und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Busse eines Betriebs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss des Teilnehmerwettbewerbs, Formblatt TW 10

4) Referenzen über die Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Busse eines Betriebs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem Schluss des Teilnehmerwettbewerbs, Formblatt TW 11

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3) Es sind mindestens 3 Referenzen erforderlich. Die gesamte Ladeinfrastruktur muss jeweils im genannten Zeitraum errichtet, abgenommen und in Betrieb genommen worden sein.

Zu 4) Es sind mindestens 2 Referenzen erforderlich. Die Referenz muss die Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung) von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch betriebene Busse umfasst haben. Als Wartung gelten die regelmäßigen und planbaren Leistungen jeweils gemäß Herstellerangaben. Als Störungsbehebung gelten hingegen Leistungen für nicht planbare Störungsbehebungen zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

1) 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft;

2) 3 % Gewährleistungsbürgschaft;

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221-9857838. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über https://www.subreport-elvis.de/E98169255).

2) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt mit Ausnahme der Verhandlungsgespräche ausschließlich über die Plattform Subreport. Die Auftraggeberin regt daher dringend an, sich bei Interesse an der Ausschreibung unter https://www.subreport-elvis.de/E98169255 kostenlos zu registrieren.

3) Teilnahmeanträge sowie auch die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich;

4) Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bieter werden sodann zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert. Sodann werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und anschließend zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert.

5) Es sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen;

6) Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform unter www.subreport.de/E98169255 zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schluss der Bewerbungsfrist gestellt werden, nicht mehr zu beantworten. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich;

7) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen;

8) Die Auftraggeberin behält sich vor bei fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen zu lassen; ein Anspruch hierauf besteht seitens der Bewerber nicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die

Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen

die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2023

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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
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Lemgo
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