Übernahme der Trägerschaft für eine offene Ganztagsschule Referenznummer der Bekanntmachung: 3233
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hoppenhof 33
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52518811866
Fax: +49 5251882040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Trägerschaft für eine offene Ganztagsschule
Übernahme der Trägerschaft ab dem Schuljahr 2024/2025 für die offene Ganztagsschule sowie die Halbtagsbetreuung am Grundschulverbund Benhausen-Neuenbeken für den Hauptstandort Benhausen sowie den Teilstandort Neuenbeken. Die Übernahme soll zunächst für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 erfolgen. Eine optionale Verlängerung ist für bis zu zwei weitere Schuljahre möglich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zu den zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der offenen Ganztagsschule in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Träger übernimmt die Sicherstellung und Koordination des außerunterrichtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots der OGS innerhalb der Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.