Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren) Referenznummer der Bekanntmachung: OHV 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Presselstraße 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK Baden-Württemberg
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/bw
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Das OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u.wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU(ABI.EU 2023/S 079-237358)veröffentlicht(sog.Erstbekanntmachung).Die AOK Baden-Württemberg(AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren in einer weiteren Bekanntmachung am 5.6.2023(sog.Folgebekanntmachung,ABl.2023/S 106-334083) erweitert.
Die AOK beabsichtigt,mit allen geeigneten pharma. Unternehmern nicht exkl. Rabattverträge gem. §130a Abs.8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anl. 3 zu den Teilnahmebed. benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Erstbekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2023 u. beträgt max. 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 u. beträgt max. 23 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spät.am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 5.6.2023 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
10. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser (Lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffkombination der lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1).
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit der laufenden Nummer 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.8.2023 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 bzw. dem 1.8.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit den Startwirkstoffen und vor dem 3.7.2023 keine Verträge zu Arzneimitteln mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und vor dem 3.7.2023 keine Verträge mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss nicht exkl. Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkomb. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser für den Zeitraum 1.10.2023-30.6.2025
Postanschrift: Benzstraße 1
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 01.11.2023-30.06.2025
Postanschrift: Lochamer Str. 13
Ort: Martinsried
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0D026
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte-und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung); auf § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.