Landwirtschaftskammer NRW - Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nevinghoff 40
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Janna Wigger
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landwirtschaftskammer NRW - Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, BSB-Steuerberatungsgesellschaft mbH in Münster und das Bildungszentrum DEULA Rheinland GmbH in Warendorf (im Folgenden Auftraggeber genannt) benötigen elektrische Energie und Erdgas für den Betrieb ihrer Liegenschaften, Gebäude und sonstigen Betriebsstätten.
Die Lieferung der beiden Medien wird in zwei Losen ausgeschrieben. Das Los 1 enthält die Lieferung elektrischer Energie und Los 2 beinhaltet die Lieferung von Erdgas für die Auftraggeber.
Die bestehenden Lieferverträge für beide Lose laufen zum (Gastag im Los 2) 31.12.2023 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2024 für zwei Jahre vergeben werden.
Lieferung von elektrischer Energie
s. Lieferstellenübersicht der Vergabeunterlagen
Das Los umfasst ca. 40 Abnahmestellen mit einer Menge von ca. 5,5 Mio. kWh. Die genauen Angaben über die Anzahl der Abnahmestellen und des Verbrauchs sind in Anlage LB2 als Übersicht aufgeführt und in den Anlagen LB3 L1 G(x) im Detail. Diese Anlagen (LB3 L1 G(x)) enthalten für jede Abnahmestelle Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für mindestens ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn. Die Bezugsdaten können sich im Lieferzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum ändern.
Es besteht die Möglichkeit die Lieferung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Lieferung von Erdgas
s. Lieferstellenübersicht der Vergabeunterlagen
Die Erdgasversorgung umfasst einen Jahresverbrauch von rund 17,3 Mio. kWh und wird in einem Los (Los 2), mit einer Einteilung in drei Gruppen (L2 G1, L2 G2 und L2 G3) ausgeschrieben. Es handelt sich um einen Jahresverbrauch von insgesamt ca. 16,4 Mio. kWh.
Die genauen Angaben über die Anzahl der Abnahmestellen und des Verbrauchs sind in Anlage LB2 als Übersicht aufgeführt und in den Anlagen LB3 L2 G(x) im Detail. Diese Anlagen (LB3 L2 G(x)) enthalten für jede Abnahmestelle Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für mindestens ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn. Die Bezugsdaten können sich im Lieferzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum ändern.
Es besteht die Möglichkeit die Lieferung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaftabzugeben.
- Eigenerklärung des Bieters, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, und dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowieder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat
- Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter keine Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne des Art. 5k Abs. 1 lit. a, b oder c der VO (EU) Nr. 833/2014 sind und auch die Voraussetzungen "auch solchem auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden" nicht erfüllen.
Los 1: elektrische Energie
- Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022, außerdem davon die Stromerlöse pro Jahr, der Stromverkauf in GWh pro Jahr sowie die Eigenerzeugung in GWh pro Jahr. Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular Erklärungen und Nachweise enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Los 2: Erdgas
- Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022, außerdem davon die Erdgaserlöse pro Jahr sowie der Erdgasverkauf in GWh pro Jahr. Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular Erklärungen und Nachweise enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.
Los 1: elektrische Energie
Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie der doppelte geschätzte Jahresauftragswert (JAW) brutto. Der entsprechende JAW brutto ist: 1,8 Mio. EUR.
Los 2: Erdgas
Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie der doppelte geschätzte Jahresauftragswert (JAW) brutto. Der entsprechende JAW brutto ist: 2,2 Mio. EUR.
Los 1: elektrische Energie
- Eigenerklärung über die Referenzen des Bieters. Abzugeben sind Kunde, Lieferjahr/-zeitraum, Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge pro Jahr in GWh und Ansprechpartner mit Telefonnummer
Los 2: Erdgas
- Eigenerklärung über die Referenzen des Bieters. Abzugeben sind Kunde, Lieferjahr/-zeitraum, Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge pro Jahr in GWh und Ansprechpartner mit Telefonnummer
Los 1 : elektrische Energie
Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit elektrischer Energie (Ökostrom) anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen.
Los 2: Erdgas
Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAV6WG5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.