SN - Rodungsarbeiten in der Fällperiode 2023 - 2024 (Oktober 2023 bis Februar 2024) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_09/0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2421494-1071
Fax: +49 2421494-991509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SN - Rodungsarbeiten in der Fällperiode 2023 - 2024 (Oktober 2023 bis Februar 2024)
Baum fällen Durchmesser bis 10 cm 1.918 Stück
Baum fällen Durchmesser 10 bis 30 cm 673 Stück
Baum fällen Durchmesser 30 bis 40 cm 90 Stück
Baum fällen Durchmesser 40 bis 50 cm 29 Stück
Baum fällen Durchmesser 50 bis 60 cm 21 Stück
Baum fällen Durchmesser 60 bis 70 cm 17 Stück
Baum fällen Durchmesser 70 bis 80 cm 3 Stück
Baum fällen Durchmesser 80 bis 90 cm 5 Stück
Baum fällen Durchmesser 100 bis 110 cm 4 Stück
Baum fällen Durchmesser 300 cm 5 Stück
Ortschaften Lendersdorf, Kreuzau, Winden
Baum fällen Durchmesser bis 10 cm 1.918 Stück
Baum fällen Durchmesser 10 bis 30 cm 673 Stück
Baum fällen Durchmesser 30 bis 40 cm 90 Stück
Baum fällen Durchmesser 40 bis 50 cm 29 Stück
Baum fällen Durchmesser 50 bis 60 cm 21 Stück
Baum fällen Durchmesser 60 bis 70 cm 17 Stück
Baum fällen Durchmesser 70 bis 80 cm 3 Stück
Baum fällen Durchmesser 80 bis 90 cm 5 Stück
Baum fällen Durchmesser 100 bis 110 cm 4 Stück
Baum fällen Durchmesser 300 cm 5 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV ohne Beteiligung von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY5Y1EC9FKZP
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221147-2889
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2421494-1071
Fax: +49 2421494-991509
Internet-Adresse: https://www.wver.de