Lieferung von 4 neuen Radladern für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6843
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521513244
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 neuen Radladern für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Lieferung von vier neuen Radladern für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Los. 1: Zwei Radlader mit Knick-Pendellenkung und Allradantrieb sowie einem Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) von mind. 2.300 bis max. 2.500 kg und
einer Geschwindigkeit von mind. 20 km/h
Los. 2: Ein Teleskop-Radlader mit Knicklenkung, Pendelachse und Allradantrieb sowie einem Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) von mind. 4.800 bis
max. 5.000 kg und einer Geschwindigkeit von mind. 20 km/h
Los. 3: Ein Teleskop-Radlader mit Knicklenkung, Pendelachse und Allradantrieb sowie einem Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) von mind. 4.800 bis
max. 5.000 kg und einer Geschwindigkeit von mind. 20 km/h (mit speziellem Korrosionsschutz und spezieller Konservierung)
2 Radlader mit Knick-Pendellenkung und Allradantrieb, Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) mind. 2.300 bis max. 2.500 kg und einer Geschwindigkeit mind. 20 km/h
Stadt Bielefeld - Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Zwei Radlader mit Knick-Pendellenkung und Allradantrieb sowie einem Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) von mind. 2.300 bis max. 2.500 kg und
einer Geschwindigkeit von mind. 20 km/h
1 Teleskop-Radlader mit Knicklenkung, Pendelachse und Allradantrieb, Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) mind. 4.800 bis max. 5.000 kg, Geschw. mind. 20 km/h
Stadt Bielefeld - Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Teleskop-Radlader mit Knicklenkung, Pendelachse und Allradantrieb sowie einem Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) von mind. 4.800 bis max. 5.000 kg und einer Geschwindigkeit von mind. 20 km/h
1 Teleskop-Radlader mit Knicklenkung, Pendelachse und Allradantrieb, Betriebsgewicht (Kabine, Fahrer und Standardschaufel) mind. 4.800 bis max. 5.000 kg, mind. 20 km/h, Korrosionsschutz, Konservierung
Stadt Bielefeld - Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Ein Teleskop-Radlader mit Knicklenkung, Pendelachse und Allradantrieb sowie einem Betriebsgewicht (Kabine mit Serienausstattung, Fahrer und Standardschaufel) von mind. 4.800 bis max. 5.000 kg und einer Geschwindigkeit von mind. 20 km/h (mit speziellem Korrosionsschutz und spezieller Konservierung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Die Angebotsdokumentation (nähere Beschreibung, Zeichnungen, Produktbeschreibungen, etc.) soll in deutschsprachiger Ausführung beigelegt werden.
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:
Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge
- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,
- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbau-arbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Landmaschinen- oder Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bieter zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inkl. Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Kundendienst/Der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angaben zu 10.1, 10.2, und 10.3 können auf den Formularen des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden oder als Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Jeder Bieter kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleich-bares Fahrzeug beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dies nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Die nachstehend spezifizierten Fahrzeuge müssen mindestens folgenden Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweiligen neuesten Fassung entsprechen:
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- den jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
- EN, DIN
Weiterhin sind alle sonstigen europäischen und nationalen (deutschen) anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung einzuhalten.
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z. B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden.
Die Übernahme der Fahrzeuge erfolgt nur nach Beseitigung aller eventuell festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller deutschsprachigen erforderlichen Unterlagen/Dokumentationen am Sitz der Verwaltung des Auftraggebers Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld in 33609 Bielefeld, Herforder Straße 220.
Die Auslieferung der Fahrzeuge soll innerhalb von 48 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen.
Die Anlieferung hat kostenfrei zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZL6AF
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165