Lieferung und Montage von Stiefel - und Schultaschenschränken für die Kettelerschule in Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadthausstr. 3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Stiefel - und Schultaschenschränken für die Kettelerschule in Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Stiefel- und Schultaschenschränken für die Kettelerschule der Stadt Hamm europaweit aus.
Es handelt sich um eine Folgeausschreibung der EU-Vergabe 032/23/EU/VgV bei der das Los 6 aufgehoben werden musste.
Kettelerschule Heithofer Allee 45 59071 Hamm Das Mobiliar ist an die Kettelerschule in 59071 Hamm, Heithofer Allee 45 zu liefern. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss.
Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung und Montage von Stiefel- und Schultaschenschränken für die Kettelerschule der Stadt Hamm europaweit aus.
Es handelt sich um eine Folgeausschreibung der EU-Vergabe 032/23/EU/VgV bei der das Los 6 aufgehoben werden musste.
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
Der Transport des Mobiliars innerhalb der Schulgebäude erfolgt vollständig durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Personal zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von Stiefel - und Schultaschenschränken für die Kettelerschule in Hamm
Postanschrift: Donnerbringsweg 12
Ort: Bad Iburg
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49186
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe
(1.4.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4.2) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.7) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.)
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nachweis des Zertifikates zum gültigen GS-Zeichen der Produkte oder zur gleichwertigen Zertifizierung
(2.3) Vorführung des Mobiliars zur Bemusterung
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDFYD
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html