EU-weite Ausschreibung der Herstellung der ersten Bauabschnitte DK 0 & DK I im Rahmen der Erweiterung der Deponien Albstadt-Schönbuch und Balingen-Hölderle für den Zollernalbkreis
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hirschbergstraße 29
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Herstellung der ersten Bauabschnitte DK 0 & DK I im Rahmen der Erweiterung der Deponien Albstadt-Schönbuch und Balingen-Hölderle für den Zollernalbkreis
Um eine langfristige Entsorgungssicherheit im Zollernalbkreis für DK 0- und DK I-Mengen zu gewährleisten, sieht der Zollernalbkreis eine Erweiterung der beiden DK 0,5-Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch zu DK 0- und DK I-Deponien vor. Vorliegend werden in diesem Zusammenhang die Bauleistungen zur Herstellung des jeweils ersten Bauabschitts vergeben.
Deponien Balingen-Hölderle und Albstadt-Schönbuch
Die Ausschreibung beinhaltet die Bauleistungen für den jeweils 1. Bauabschnitt der Erweiterungen der Deponien Albstadt-Schönbuch und Balingen-Hölderke, insbesondere jeweils:
- Baustelleneinrichtung,
- Herstellung Versuchsfeld für DK 0 und DK I,
- Bereinigung der vorhandenen Bodenmieten,
- Herstellung 1. Unterabschnitt DK 0,
- Herstellung 1. Unterabschnitt DK I,
- Herstellung Sickerwasserstapelbecken,
- Herstellung Sedimentations- und Retentionsbecken,
- Herstellung Infrastruktur für Becken,
- Herstellung Basisabdichtungssystem DK 0,
- Herstellung Basisabdichtungssystem DK I,
- Herstellung infrastrukturelle Einrichtungen,
- Herstellung Betriebsfläche.
Zu Ziff. II.2.7) "Laufzeit des Vertrags":
Die Ausführungfristen je Deponiestandort sind den Seiten 10 und 11 (Deponie Albstadt-Schönbuch) und 284 (Deponie Balingen-Hölderle) des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
Zu Ziff. II.2.10) "Angaben über Varianten/Alternativangebote":
Es sind ausschließlich Nebenangebote in Bezug auf die Herstellung der Sickerwassersammelleitungen (je Deponiestandort) sowie auf die Herstellung der Sickwerwasserrevisionsschächte (je Deponiestandort) unter Berücksichtigung der Regelungen der Vergabeunterlagen (vgl. Leistungsverzeichnis S. 14 für die Deponie Albstadt-Schönbuch bzw. S. 287 und 288 für die Deponie Balingen-Hölderle) zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2022 ggf. geschätzt). Der Mindestumsatz muss in jedem der Jahre 2020 bis 2022 mindestens 10,0 Mio. EUR betragen haben.
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Referenzen über die Herstellung von Basisabdichtungssystemen
Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über die Herstellung von Basisabdichtungssystemen gemäß den Vorgaben der DepV für DK I-Dichtungssysteme (oder höherwertige Deponieklassen) auf mindestens zwei unterschiedlichen Deponiestandorten. Die beauftragten Basisabdichtungen der Referenzprojekte müssen den Einbau einer mineralischen Dichtungskomponente in Neigungen von 1 : 2,5 oder steiler beinhaltet haben.
Die Baumaßnahme für mindestens einen Deponieabschnitt eines der jeweiligen Referenzprojekte muss im Zeitraum 2018 – 1. Quartal 2023 abgeschlossen worden sein. Die beauftragten Basisabdichtungen der Referenzprojekte müssen in Summe eine Flächengröße von mindestens 4,0 ha haben.
Die Referenzen sollten Angaben zu Bauprojekt, Ausführungszeitraum, Flächengröße (in ha), Neigungsverhältnis beim Einbau der mineralischen Dichtungskomponente und Angabe der vertraglichen Bindung sowie Ansprechpartner beinhalten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bestätigungen des in der jeweils eingereichten Referenz benannten Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform stehen unter https://www.subreport.de/service/support-elvis zur Verfügung.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.