Belieferung Mittagsverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: 07_2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MZG-Versorgungs-GmbH
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Ort: Bad Lippspringe
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Björn Blomtrath
E-Mail:
Telefon: +49 52529-500
Fax: +49 525295-1027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.medizinisches-zentrum.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXS67PJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Belieferung Mittagsverpflegung

Referenznummer der Bekanntmachung: 07_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100 Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung für verschiedene Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Wochen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt dabei in zwei Losen. Los 1 umfasst dabei die Standardversorgung für Einrichtungen im Gesundheitswesen ohne Sonderkostformen, während Los 2 die Herstellung sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit beinhaltet.

Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten Volumen von 443.485 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die beiden Lose in folgender Weise verteilt:

- Los 1: 407.340 Mittagessen/Jahr

- Los 2: 36.135 Mittagessen/Jahr

Insbesondere vor dem Hintergrund schwankenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch niedriger oder höher als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung in folgender Weise beziffert:

- Los 1: 488.808 Mittagessen/Jahr

- Los 2: 43.362 Mittagessen/Jahr

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standardversorgung ohne Sonderkostformen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Hauptort der Ausführung:

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH MZG-Westfalen Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe, Annenhof-Klinik Schiederstraße 94 32839 Steinheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100 Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung für folgende Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Woche. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten Volumen von 407.340 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die einzelnen Standorte voraussichtlich in folgender Weise verteilt:

- Karl-Hansen-Klinik: 76.285 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 23.725 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert

- Klinik Martinusquelle: 63.875 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 9.125 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Teutoburger-Wald-Klinik: 56.210 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Cecilien-Klinik: 56.210 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Klinik am Park: 52.925 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 7.300 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- MZG-Kinderland: 23.725 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 1.825 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen

- Annenhofklinik: 17.520 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 1.825 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Intensiv-Pflege-WG: 2.190 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung tablettiert

Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund schwankenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinbarung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit 488.808 Mittagessen/Jahr beziffert. Der Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Ansprüche hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer bestimmten Anzahl an Einzelaufträgen oder eines bestimmten Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auftraggebers zur Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MZG Vertragsbedingungen verwenden,

- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,

- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und

- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung von Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Hauptort der Ausführung:

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH MZG-Westfalen Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe, Annenhof-Klinik Schiederstraße 94 32839 Steinheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das MZG betreibt rund 1.000 Betten und versorgt mit über 1.100 Beschäftigten stationäre und ambulante Patienten. Die Einrichtungen des MZG liegen mit Ausnahme der Annenhofklinik in 32839 Steinheim in Bad Lippspringe (rund 16.000 Einwohner). Leistungsgegenstand ist der Abschluss ei-ner Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung sämtlicher Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit für folgende Bedarfsstellen an 7 Verpflegungstagen/Woche. Das MZG geht aktuell von einem geschätzten Volumen von 36.135 Mittagessen/Jahr aus, das sich auf die einzelnen Standorte voraussichtlich in folgender Weise verteilt:

- Karl-Hansen-Klinik: 11.497,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung tablettiert

- Klinik Martinusquelle: 16.425 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Teutoburger-Wald-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitar-beiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Cecilien-Klinik: 2.372,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Klinik am Park: 2.007,5 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- MZG-Kinderland: 0 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde/4 Gruppen

- Annenhofklinik: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbeiter*Innen); Anlieferung Großgebinde

- Intensiv-Pflege-WG: 730 Mittagessen/Jahr (Patient*Innen) + 0 Mittagessen/Jahr (Mitarbei-ter*Innen); Anlieferung tablettiert

Der Umfang der benötigten Leistungen steht entsprechend dem Charakter der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung noch nicht abschließend fest und wurde daher auf Basis der aktuell zur Ver-fügung stehenden Informationen sorgfältig geschätzt. Insbesondere vor dem Hintergrund schwan-kenden Patientenzahlen könnte der Bedarf letztlich jedoch auch höher oder niedriger als nach aktueller Schätzung ausfallen. Angesichts dessen wird das maximal auf Basis der Rahmenvereinba-rung abgerufene Volumen und damit zugleich die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenver-einbarung mit 43.362 Mittagessen/Jahr beziffert. Der Auftragnehmer kann aus dieser Rahmenver-einbarung keinerlei Ansprüche hinsichtlich etwaiger Einzelaufträge mit Ausnahme der in der Leis-tungsbeschreibung gekennzeichneten einmaligen Leistungen, einer bestimmten Anzahl an Einzel-aufträgen oder eines bestimmten Gesamtauftragsvolumens geltend machen. Das Recht des Auf-traggebers zur Vergabe von Einzelaufträgen über das in der Leistungsbeschreibung geschätzte Auftragsvolumen bis zu den in der Leistungsbeschreibung bekannten Höchstmengen hinaus bleibt vorbehalten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten und beginnt zwei Wochen nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer ("Vertragsbeginn"), frühestens aber am 01.01.2024. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 36 weitere Monate, sofern sie nicht bis spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Partei in Schriftform gekündigt wurde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein?Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MZG Vertragsbedingungen verwenden,

- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,

- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang

regeln und

- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

(2) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, § 19 MiLoG.

(3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576

(4) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist:

Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis

- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.

- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.

- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.

(2) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Essensverpflegung im Krankenhaussektor), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Gilt nur für Los 1: Aufstellung von mindestens drei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6a) über in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Krankenhausverpflegung über durchschnittlich mind. 1.000 Mittagessen je Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.

(1) Gilt nur für Los 2: Aufstellung von mindestens drei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6b) über in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote), die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (im Bereich der Krankenhausverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit über durchschnittlich mindestens 90 Mittagessen/Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.

(3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat. Soweit eine Zulassungspflicht nicht besteht, erfolgt eine schriftliche Begründung, warum dies nicht der Fall ist. Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004 benötigt wird, erfolgt eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

(1) Gilt nur für Los 1: Aufstellung von mindestens drei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6a) über in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) im Bereich der Krankenhausverpflegung, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Krankenhausverpflegung über durchschnittlich mind. 1.000 Mittagessen je Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.

(1) Gilt nur für Los 2: Aufstellung von mindestens drei Referenzen (gemäß Vordruck Anlage A.6b) über in den letzten 3 Jahren erfolgte Beauftragungen (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote), die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (im Bereich der Krankenhausverpflegung mit Sonderkostformen im TK-Verfahren oder mit langer Haltbarkeit über durchschnittlich mindestens 90 Mittagessen/Tag) unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Angabe eines (aa) Ansprechpartners mit (bb) Telefonnummer und (cc) E-Mail-Adresse sowie (b) Benennung der Anzahl der beauftragten Mittagessen je Tag, (c) des Datums des Vertragsabschlusses, (d) der Anzahl der ausgelieferten Mittagessen seit der erstmaligen Auslieferung und (e) der Auftragssumme. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nicht auf drei Referenzen beschränkt.

(3) Gilt für Los 1 und Los 2 einheitlich: Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat. Soweit eine Zulassungspflicht nicht besteht, erfolgt eine schriftliche Begründung, warum dies nicht der Fall ist. Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004 benötigt wird, erfolgt eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Das MZG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das MZG Vertragsbedingungen verwenden,

- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,

- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und

- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Bad Lippspringe

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.

B.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.7) einzureichen. Es sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2) und unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.

C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)

(I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) gilt das Folgende:

Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

(II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende:

Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft.

Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.

Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

D.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS67PJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023

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