FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 34 001/0008 / 3722 34 304 0

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 130-413682)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltbundesamt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“

Referenznummer der Bekanntmachung: 34 001/0008 / 3722 34 304 0
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ReFoPlan: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“

Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8).

Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden.

Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 130-413682

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 10/10/2023
muss es heißen:
Tag: 01/12/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: