FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 34 001/0008 / 3722 34 304 0
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umweltbundesamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“
ReFoPlan: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8).
Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden.
Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Nach § 22 ErsatzbaustoffV ist der Einbau der ErsatzbaustoffV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische in einer Voranzeige und Abschlussanzeige anzeigepflichtig (§ 22 ErsatzbaustoffV, Anlage 8).
Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch über ein Kataster, d.h. ein einheitliches Anzeigenportal in geodatenbasierte, bzw. mit Geodaten verknüpfte Datenbanken gemäß § 23 ErsatzbaustoffV eingespeist und dort dokumentiert werden. Das Betreiben des Anzeigeportals, Einspeisung und Dokumentation der Daten sowie die Verwaltung der entsprechenden Datenbanken erfolgt dabei dezentral in den jeweiligen Bundesländern durch die zuständigen Behörden.
Das übergeordnete Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten.
Dabei sind folgende Zielvorgaben maßgebend:
(1) konzeptionelle Vorarbeiten für die Errichtung des EB-Katasters sind zu leisten (IT-Konzept)
(2) einen Prototyp des Katasters (Anzeigenportal und einen einheitlichen Datenbankprototyp) zu programmieren, den die zuständigen Behörden auf der Ebene der Bundesländer nutzen können.
(3) fachlich-inhaltliche Arbeiten zur Umsetzung des EB-Katasters sind zu erbringen.
Abschließend sind die entsprechenden Dokumente als Bericht zusammenzufassen und für die Anwendungen spezifizierte Nutzerhandbücher zu erstellen sowie das Programm inklusive Quellcode an den Auftraggeber zu übergeben.
Die summierte Gesamtgröße aller bei der Angebotsabgabe eingereichten Dateien darf 8,0 MB nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.umweltbundesamt.de