Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0370-11-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem
Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem (Gestellung Hard- und Software, Fullservice zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) für den Zeitraum vom 01.03.2024 - 28.02.2029
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Fullservice-Mietvertrag für ein Produktionsdrucksystem, bestehend aus zwei Farbsystemen (mit der dazugehörigen Software)
1. Ergänzende Ausstattung eines Systems mit einem Broschürenfinisher mit Dreiseitenbeschnitt (Hinweis: Eine nachträgliche Austattung eines der beiden Systeme muss auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein)
2. zusätzliche Falzmöglichkeit: Architektenfalz (keine Mindestanforderung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen - dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt.
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. den in der engeren Auswahl befindlichen Bieter)
Zum Nachweis der Eignung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie Name und Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners, des Jahresauftragswertes, Angabe der eingesetzten Systemhauptkomponenten sowie des Vertragszeitraums.
Es sind mindestens drei Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben aufzuführen.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- vergleichbar mit der angebotenen Leistung (mind. 50 % des Jahresauftragswertes, vergleichbare Konfiguration des Systems)
- Auftraggeber aus dem Bereich der Öffentlichen Verwaltung
- Referenzzeitraum 01.09.2020 bis zum Ablauf Angebotsfrist, Mindestvertragslaufzeit im Referenzzeitraum: 1 Jahr (hierbei ist es unerheblich, wenn der Vertragsbeginn vor dem Referenzzeitraum lag oder das Vertragsverhältnis nach Ablauf des Referenzzeitraums beendet wurde oder noch andauert).
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Die Erklärungen zu den Referenzen werden stichprobenartig geprüft. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes.
Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Referenzen (z. B. durch den Austausch von Referenzen) ist unzulässig.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und diese dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig vorgelegt werden können.
1. Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Auftrages. Dieser ist der Vergabestelle auf Verlangen in unterzeichneter Ausfertigung vorzulegen.
2. Eintragungen im Wettbewerbsregister und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt
- ausgefüllter Fragebogen
- Formblatt "Unteraufträge" (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Formblatt "Referenzen"
- Eigenerklärung "Sanktionen 5 EU"
- Datenblätter der angebotenen Produkte (Hard- und Software) zum Nachweis der abgegebenen Erklärungen
Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen u. Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der PQ-Nummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Der Zuschlag wird auf das gemäß Wertungsmatrix wirtschaftlichste Angebot erteilt. Fehlende wertungsrelevante Erklärungen werden nicht nachgefordert. Die entsprechenden Kriterien werden mit 0 Punkten bewertet.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD01T
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.