Errichtung einer Fahrsignalanlage in der Jenaer Straße im Rahmen des Umbaus der Hauptstraße Brackwede
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Brenner-Str. 242
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521/51-7619
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Fahrsignalanlage in der Jenaer Straße im Rahmen des Umbaus der Hauptstraße Brackwede
Auf einer Ausbaulänge von ca. 1,2 km soll die Hauptstraße ausgebaut werden. Dies beinhaltet den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Brackwede Kirche. Das vorhandene Kehrgleis Jenaer Straße wird im Zuge der Ausbaumaßnahme so umgebaut, dass das Kehren aus beiden Fahrtrichtungen möglich wird.
Sowohl die Ein- und Ausfahrt aus der Jenaer Straße als auch das Wenden an der neuen Haltestelle Brackwede Kirche muss signaltechnisch gesichert werden. Die Rad- und Fußgängerquerung im Einmündungsbereich der Jenaer Straße soll durch eine Fußgängerwarnanlage signalisiert werden.
Bielefeld
Eine Fahrsignalanlage (FSA) nach BOStrab § 21 und VDV 353 sowie eine Anlage zur Signalisierung einer Fußgängerquerung/eines Radwegs (FWA):
- Zentralsteuerung mit Elektronikbauteilen
- Außenschränke zur Aufnahme der Steuerungen
- Achszähler
- Empfangsantennen /-schleifen
- Gleiskoppelspulen
- Signale
- Kabelanlage
- Abnahme durch Sachverständigen
- Demontagearbeiten (Altanlage)
Weiterhin sind Koordinationstätigkeiten mit dem tangierenden Tiefbau zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oerlinghausen
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-4113514
Fax: +49 251-4112165
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).