Umstellung / Erweiterung Spracherkennung NUANCE Cloud-Software - Produkt Dragon Medical One Referenznummer der Bekanntmachung: 645.V.23.115
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kastanienstraße 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3641-9320180
Fax: +49 3641-9320082
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Umstellung / Erweiterung Spracherkennung NUANCE Cloud-Software - Produkt Dragon Medical One
Umstellung und Erweiterung des bestehenden Systems der klinischen Spracherkennung Nuance - DragonMedicalDirekt auf DragonMedicalOne als Campuslizenz
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena Standort Lobeda / Standort Innenstadt / ZAM
Aktuell nutzt das UKJ zur Spracherkennung, d.h. zur Umsetzung von Sprache in die entsprechenden Textdokumente, vorrangig zur Erstellung medizinischer Dokumente (z. B. Arztbriefe, Verlaufsdokumentation, OP-Berichte, Gutachten etc.) die Produkte des Anbieters Nuance. Derzeit sind 1.200 Lizenzen für Digitales Diktat in 40 Bereichen (Abteilungen / Kliniken) und 450 Lizenzen für Spracherkennung in 30 Bereiche verteilt und in Verwendung. Da die aktuelle on premise-Lösung in den kommenden 3 Jahren ausläuft und das System auch für VPN- und Citrix-Lösungen genutzt werden soll, sowie ein zeitgemäßes, modernes Produkt eingesetzt werden soll, wird eine Umstellung auf die Cloud - Softwarelösung erforderlich.
Erweiterung Nurse-User-Lizenzen
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Das Produkt Dragon Medical One des Anbieters NUANCE ist nach umfangreicher und detaillierter Marktanalyse der einzige Anbieter, der die Anforderungen des UKJ vollständig abdeckt. Darüber hinaus verfügt das Produkt der Firma Nuance als einziges über einen für das UKJ akzeptablen, übergreifenden Sprachkontext einschließlich juristischem Wortschatz in der Rechtsmedizin.
Da das UKJ seit 2007 mit der Spracherkennung der Firma Nuance arbeitet, kommt eine Integration einer Lösung eines anderen Anbieters aufgrund der Zusatzaufwendungen für Entwicklung, Customising, Implementierung und aus organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten nicht in Frage. Anders als bei einer Umstellung würde ein neues System nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, sondern muss neu eingeführt und trainiert werden. Mit erheblichen Einschränkungen bis zur Störung der betrieblichen Abläufe müsste gerechnet werden. Die bestehenden Softwareverteilungsmechanismen müssten bei einem Anbieterwechsel komplett überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Auch hier entsteht ein erheblicher technischer, personeller und zeitlicher Aufwand. Eine komplette Umstellung und Erweiterung des bestehenden Systems auf die Version DMO ist ohne betriebliche Einschränkungen und mit überschaubarem personellen Aufwand in einem Zeitraum von ca. 4 Monaten umsetzbar. Ein Anbieterwechsel mit einer neuen Systemeinführung ist weder personell noch betrieblich darstellbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umstellung / Erweiterung Spracherkennung NUANCE Cloud-Software - Produkt Dragon Medical One
Postanschrift: The Harcourt Building
Ort: Dublin
NUTS-Code: IE061 Dublin
Land: Irland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher die fiktive Angabe von 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYA6V17
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737276
Fax: +49 36137739354
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Kastanienstraße 1
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3641-9320180
Fax: +49 3641-9320082
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de