Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 TierNebG Referenznummer der Bekanntmachung: 594 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastr. 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 TierNebG
Der Kreis Minden-Lübbecke beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen zu übertragen. Die Beseitigungspflicht umfasst die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Dieses betrifft überwiegend die im Kreisgebiet in landwirtschaftlichen Betrieben verendeten und totgeborenen Tiere, bei der Schlachtung von Tieren anfallende Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und verendete Haustiere aus Tierarztpraxen, Haushalten, Tierheimen etc. Es sind jährlich ca. 13.750 t tierische Nebenprodukte zu entsorgen.
LOS 1 - Landwirtschaftliche Betriebe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung, Sammlung, Beförderung, gewichtsmäßige Erfassung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 im Sinne des Artikels 8 und der Kategorie 2 im Sinne des Artikel 9 der Verordnung(EG) Nr. 1069/2009, des TIerNebG und des AG TierGesG TierNebG NRW von Tierkörpern von im Betrieb verendetem oder totgeborenem Vieh. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den im Kreisgebiet vorhandenen Anfallstellen, hier im Schwerpunkt landwirtschaftliche Betriebe, bereitgestellt.
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf seitens eines der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch zweimal bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von sechs Jahren bis zum Ablauf des Jahres 2029.
LOS 2 - Schlachtbetriebe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung, Sammlung, Beförderung, gewichtsmäßige Erfassung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 im Sinne des Artikels 8 und der Kategorie 2 im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, des TierNebG und des AG TierGesG TierNebG NRW. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den im Kreisgebiet vorhandenen Anfallstellen, hier im Schwerpunkt Schlachtbetriebe und Betriebe, in denen Hausschlachtungen durchgeführt werden, bereitgestellt.
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf seitens eines der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch zweimal bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von sechs Jahren bis zum Ablauf des Jahres 2029.
LOS 3 - Sonstige Abholstellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1 im Sinne des Artikels 8 und der Kategorie 2 im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, des TierNebG und des AG TierGesG TierNebG NRW. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den im Kreisgebiet vorhandenen Anfallstellen, hier im Schwerpunkt sonstige Abholstellen wie z.B. Tierarztpraxen, Tierheime, Tierparks, Straßenmeistereien, Labore, private Tierhalter, Gehege u.a. bereitgestellt.
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf seitens eines der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch zweimal bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von sechs Jahren bis zum Ablauf des Jahres 2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss eine zugelassene Verarbeitungsanlage gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 betreiben.
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Bieters erforderlich
- Vorlage von mindestens drei Referenzen
- Vorlage von Angaben zu den Kapazitäten und zur Entsorgungssicherheit im Tierseuchenfall (entsprechende Genehmigungsbescheide sind beizufügen), zu amtstierärztlichen Sektionen auf dem Betriebsgelände des Bieters, Angaben zur Beschäftigtenanzahl (Übersicht der letzten fünf Jahre) und zu den eingesetzten Fahrzeugen.
Zur Wahrung der Beseitigungssicherheit hat der Bieter sicherzustellen, dass seine Beseitigungskapazitäten in gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassenen Verarbeitungsanlagen mit inländischem Standort vorgehalten werden. Dabei reichen Sammelstellen zur Sicherstellung der Beseitigungssicherheit nicht aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.