Stadt Ulm - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1028
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münchner Str. 1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ulm.de/
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Frank Meininger/Janina Dinkelaker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ulm - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für die Erneuerung der Bauwerke B10 in Ulm
Ulm
Die Stadt Ulm hat beschlossen, die Bauwerke der B10 zu erneuern. Die Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke Wallstraßenbrücke bzw. der Brücke über Blaubeurer-Tor in Ulm beträgt max. 5 bzw. 15 Jahre. Vor allem bei dem Brückenbauwerk Wallstraßenbrücke West wurden statische und bauliche Defizite ermittelt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung der noch nicht erfolgten notwendigen Planungsleistungen sowie die Erbringung der für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Bauleistungen. Vor dem Hintergrund der komplexen planerischen und baulichen Aufgabenstellung einschließlich der Herausforderungen bei der baulogistischen/verkehrlichen Umsetzung will die Stadt Ulm im partnerschaftlichen Dialog die termin- und budgetgerechte Umsetzung der baulichen Infrastrukturmaßnahme "Erneuerung Bauwerke B10" im Wege eines sog. "Partnering-Modells" sicherstellen.
Die Stadt Ulm hat im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens einen Generalplaner beauftragt. Auf Basis einer von diesem Generalplaner erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) wird ein zuverlässiges, fachlich geeignetes und wirtschaftlich leistungsfähiges Bauunternehmen für die Umsetzung der Maßnahme gesucht. Die FLB basiert auf der Planung der Teilleistungen der Leistungsphase 2, welche auf der Grundlage des auftraggeberseitigen Planungskonzeptes durch den Generalplaner in Abstimmung mit der Stadt Ulm erstellt wurde.
Sowohl die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit sowie der in der funktionalen Leistungsbeschreibung dargestellten Qualitäten sind ein überragend wichtiges An-liegen des Auftraggebers bei der Realisierung des Projekts. Gleiches gilt für die baulogistische-/verkehrliche Abwicklung des Gesamtprojekts.
In einem ersten Schritt (sog. Pre-Construction-Phase mit Design-to-cost-Prozess - nach-folgend auch "PC-Phase" genannt) wird der ausgewählte Bauunternehmer gemeinsam mit dem seitens der Stadt Ulm bereits beauftragten Generalplaner das Projekt nach Auftragserteilung bis zur Leistungsphase 4 und zusätzlich Leistungsphase 5 der Verkehrsanlagen planerisch ausarbeiten und dabei unter verschiedenen Gesichtspunkten (bspw. Wirtschaftlichkeit, Realisierungszeitraum, Bau- und Verkehrslogistik) optimieren. Aufgrund der engen terminlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahme ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der PC-Phase Entwurfs- und Ausführungsplanung teilweise nebeneinander abgerufen bzw. ggf. bereits teilweise Bauausführungsleistungen parallel zur PC-Phase vorgezogen beauftragt werden.
Das Bauunternehmen hat bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zu erreichenden Zielpreis für die Erbringung der Planungs- und Bauleistungen für die Umsetzung der Gesamtinfrastrukturmaßnahme anzubieten. Dieser Zielpreis ist fortwährend im Rahmen der Pre-Construction-Phase zu berücksichtigen ("Design-to-cost").
Zum Ende der partnerschaftlichen Pre-Construction-Phase ist beabsichtigt, dass der Generalplaner gemeinsam mit der Stadt Ulm das Zielpreisangebot des Bauunternehmens aus dem Vergabeverfahren mit der Kostenfortentwicklung sowie die vom Bauunternehmen im Rahmen der PC-Phase angebotenen technischen und kommerziellen Fortschreibungen validiert. Auf dieser Grundlage erfolgt seitens des Bauunternehmens die Abgabe des Endpreisangebots. Diese Fortschreibung des Angebotes bildet die Basis für die Entscheidung der Stadt Ulm über die Beauftragung der zweiten Phase: Bauausführungsphase (sog. Construction-Phase).
Es ist beabsichtigt, in die Vergabeunterlagen, insbesondere in den Partnering-Vertrag Regelungen aufzunehmen, welche sicherstellen, dass sich der Endpreis bzgl. etwaiger Mehr-kosten in einem Preiskorridor bzw. einer anhand des Angebotes des Bauunternehmens noch zu beziffernden Preiskorridors zum Zielpreis bewegen darf. Für den Fall der Unterschreitung des Zielpreises ist beabsichtigt, eine beiderseitige Bonusregelung in den Partnering-Vertrag aufzunehmen.
Der Bauunternehmer wird nach Freigabe des Kostenvergleichs/-validierung, der Freigabe der Leistungsphase 4 sowie der Leistungsphase 5 der Verkehrsanlagen, sowie wenn sich während der Planungsphase keine grundsätzlichen Vorbehalte ergeben, die einer Projektrealisierung entgegenstehen, mit der Umsetzung der Bauleistung (Construction-Phase) beauftragt. Wird die Construction-Phase nicht beauftragt, werden die bis zu diesem Zeit-punkt erbrachten Leistungen auf Basis des für die PC-Phase angebotenen Angebotspreises vergütet.
Stufe 1 des Teilnahmewettbewerbs:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2 des Teilnahmewettbewerbs:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 10 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Verkehrsanlagen) über die Umbaumaßnahme eines Verkehrsknotens einer innerstädtischen Bundesstraße in mehreren Teilabschnitten mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 5 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
- Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Brücken) im innerstädtischen oder vergleichbaren Umfeld bestehend aus zwei Teilbauwerken mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 9 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
- Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Tunnel) eines Tunnels in offener Bauweise im innerstädtischen oder vergleichbaren Umfeld mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 15 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
- Vorlage eines Referenzobjekts über "Abbruchleistungen von Infrastrukturbauwerken" im innerstädtischen Bereich mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 2 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
Die Referenzen "Tiefbau (Brücke)", "Tiefbau (Tunnel)" und "Abbruchleistungen von Infrastrukturbauwerken" werden in dem Fall, dass sich mehr als zehn grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz "Tiefbau (Brücke)":
- Überquerung von mindestens 2 elektrifizierten Bahngleisen (1 Punkt)
- Überquerung von mindestens 5 elektrifizierten Bahngleisen (2 Punkte)
- Überquerung von mehr als 5 elektrifizierten Bahngleisen (3 Punkte)
b) Bewertung der Referenz "Tiefbau (Tunnel)":
- Tunnel mit 2 Fahrstreifen (1 Punkt)
- Tunnel mit mehr als 2 Fahrstreifen (2 Punkte)
- Tunnel mit mehr als 2 Fahrstreifen und getrennten Richtungsfahrbahnen (3 Punkte)
c) Bewertung der Referenz "Abbruchleistungen":
- Spannbetonüberbau (2 Punkte)
Weitere Zusatzpunkte werden vergeben für:
- Vorhandensein eines eigenen technischen Büros im Unternehmen des Bewerbers bzw. innerhalb der Bietergemeinschaft (1 Punkt)
- Personalstärke des eigenen technischen Büros mind. 5 (1 Punkt)
- Vorlage einer BIM- Strategie, Einführung der AwF 150-190 im Bereich KIB in den nächsten 2 Jahren ist geplant (3 Punkte)
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.
Weitergehende Zuschlagskriterien:
Angebotswertung - weitere indikative Angebote/verbindliche Angebote
1. Personalkonzept (Partneringphase/ Ausführung) - 150 Punkte
2. Darstellung Planungsvertiefung, Design-to-cost-Prozess - 150 Punkte
3. Konzept zur Herangehensweise und Methodik der baulichen Umsetzung - 200 Punkte
4. Gesamtterminplan mit Konzept zur Einhaltung einer möglichst kurzen Bauzeit - 150 Punkte
5. Angebotener Zielpreis - 100 Punkte
6. Plausibilität der Preisherleitung/ Risikokonzept - 200 Punkte
7. Kosten für die Pre-Construction-Phase - 50 Punkte
Summe 1000 Pkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(5) Eigenerklärung Russland-Sanktionen
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
(1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personenschäden sowie
EUR 5.000.000 für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Diese Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(3) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme stellen wird oder Eigenerklärung über den beabsichtigten Abschluss einer entsprechenden Vertragserfüllungsbürgschaft.
Referenzen - Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht. Der Referenznachweis kann mit einer Referenz erfolgen, sofern diese alle genannten Mindestanforderungen erfüllt.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss über die Angaben zu den Mindestanforderungen und Auswahlkriterien hinaus jeweils folgende Angaben enthalten:
- Auftragnehmer der Referenz
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Auftragnehmer der Referenzleistung
- sofern vorhanden: kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
a) Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Verkehrsanlagen) über die Umbaumaßnahme eines Verkehrsknotens einer innerstädtischen Bundesstraße in mehreren Teilabschnitten mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 5 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
b) Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Brücken) im innerstädtischen oder vergleichbaren Umfeld bestehend aus zwei Teilbauwerken mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 9 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
c) Vorlage eines Referenzobjekts über Bauleistungen im Bereich "Tiefbau" (Tunnel) eines Tunnels in offener Bauweise im innerstädtischen oder vergleichbaren Umfeld mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 15 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
d) Vorlage eines Referenzobjekts über "Abbruchleistungen von Infrastrukturbauwerken" im innerstädtischen Bereich mit einem Projektvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. EUR 2 Mio. brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6P0Y
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de