MEDIUS KLINIKEN - Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Visitenwägen (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/344
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medius-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
MEDIUS KLINIKEN - Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware (Los 1) sowie einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Visitenwägen (Los 2)
Die Lieferung von IT-Hardware zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber (Los 1) und der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Visitenwägen zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber (Los 2).
Gegenstand von Los 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware
Gegenstand von Los 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware. Diese Hardware umfasst folgende Hardwaregeräte:
Active Key Tastaturmodell AK-C7012F-U1-W/GE
Active Key Maus: AK-PMH1OS-US-W
DELL 3080 Micro Form Faktor (Core i5 4 Core 8 GB RAM 128GB SSD, Win10 Pro 64, Bluetooth, WLAN, DELL Asset Tag - ProSupport, 3 Jahre Basic Support) oder höherwertige vergleichbare Modelle von DELL
DELL 24" Monitor P2422H
Datalogic GM4500 HC, 2D, Kit (USB) Scanner für Crid, Closed Loop
Gegenstand von Los 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Visitenwägen
Gegenstand von Los 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Visitenwägen. Dies umfasst die Lieferung von folgender Komponenten:
Ergotron StyleView Fahrwagen SV42-6302-2
Ergotron Primary Storage Drawer 97-989
Ergotron Extended Warranty Program (Arbeitszeit und Ersatzteile 5 Jahre) SRVCE-LIF5YR
Ergotron - Regal für Scanner - Silber 97-780-194
Ergotron Styleview Ablage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT Hardware
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Visitenwägen
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6PTD
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.