Stromliefervertrag für die RAG Aktiengesellschaft sowie Erbringung zugehöriger Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2013784423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag für die RAG Aktiengesellschaft sowie Erbringung zugehöriger Dienstleistungen
Dieses Vergabeverfahren betrifft die Versorgung der RAG Aktiengesellschaft mit elektrischer Energie und die Erbringung versorgungsbezogener Dienstleistungen.
Hauptbereich, Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dieses Vergabeverfahren betrifft die Versorgung der RAG Aktiengesellschaft mit elektrischer Energie und die Erbringung versorgungsbezogener Dienstleistungen. Das Los 1 betrifft die Lieferung eines Strom-Grundlastbandes.
Losbeschreibung Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Vergabeverfahren im Los 2 betrifft einen Teil der Versorgung mit elektrischer Energie und die Erbringung versorgungsbezogener Dienstleistungen: Vollversorgung mit Bilanzkreisführung aller RAG Abnahmestellen verbunden mit der Integration des Grundlastbands und der Erneuerbaren-Energien-Mengen in den Bilanzkreis, sowie der Beschaffung / Veräußerung der Differenzmengen ggü. dem tatsächlichen Verbrauch am Spotmarkt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich, Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung Los 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird eingestellt, da keine wertbaren Teilnahmeanträge eingegangen sind. Eine Neuausschreibung wird zeitnah erfolgen.
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.