Ausschreibung einer Waldumwandlung im Rahmen des Aufbaus des DLR - Standortes in Cottbus
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22036014027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Waldumwandlung im Rahmen des Aufbaus des DLR - Standortes in Cottbus
Für die Umsetzung von dem neuen DLR-Standort in Cottbus, müssen laut dem Bebauungsplan der auf dem Grundstück befindliche Wald ausgeglichen werden. Es handelt sich um ca. 3,92 ha Wald die 1:1 ersetzt werden müssen. Es muss ein Wald im Biotopverbund „Naturnahe Wälder“ der Stadt Cottbus bei der Standortauswahl der Waldersatzmaßnahme berücksichtigt werden.
Weitergehende Informationen können u.a. der Leistungsbeschreibung entnommen werden, die Bestandteil der
Vertragsbedingungen ist.
Es muss ein Wald im Biotopverbund „Naturnahe Wälder“ der Stadt Cottbus bei der Standortauswahl der Waldersatzmaßnahme berücksichtigt werden.
Für die Umsetzung von dem neuen DLR-Standort in Cottbus, müssen laut dem Bebauungsplan der auf dem Grundstück befindliche Wald ausgeglichen werden. Es handelt sich um ca. 3,92 ha Wald die 1:1 ersetzt werden müssen. Es muss ein Wald im Biotopverbund „Naturnahe Wälder“ der Stadt Cottbus bei der Standortauswahl der Waldersatzmaßnahme berücksichtigt werden.
Weitergehende Informationen können u.a. der Leistungsbeschreibung entnommen werden, die Bestandteil der Vertragsbedingungen ist.
Der oben genannte Starttermin stellt eine Schätzung da, die sich leicht um einige Tage verschieben kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB
2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs
oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist.
3. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5. Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis
in Höhe von mindestens 500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden
nachweisen können. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer
II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises. Liegt eine solche
Versicherung noch nicht vor, so reicht eine schriftliche Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit
ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft
oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
6. Eigenerklärung zu dem Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre. Die Bieter müssen in den letzten drei
Geschäftsjahren jährlich mindestens 200.000 € Jahresumsatz erzielt haben.
7. Mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag aus den vergangenen fünf Jahren.
Gehen Sie inhaltlich mindestens soweit auf die Referenzaufträge ein, so dass der Vergabestelle eine Bewertung möglich ist.
Es wird um Nennung von Namen des Auftraggebers und Kontaktmöglichkeiten gebeten. Das umfasst dann den Namen des Kunden und eines dortigen zur Auskunft geeigneten Ansprechpartners samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer).
Um die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten, kann hierauf aber vorerst verzichtet werden. Aber: Auf Verlangen der Vergabestelle reicht der Bieter jedoch noch vor Zuschlagserteilung auch kurzfristig Kontaktdaten zu den in dem Angebot benannten Referenzaufträgen nach.
8. Informationen zu dem Firmenprofil mit den Angaben gemäß der Vergabeunterlagen.
9. Angaben zur Entwicklung der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahren gemäß Vergabeunterlagen.
10. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die
gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt
11. und 12. als Erklärungen zu den Unterauftragnehmern und/oder einer Bietergemeinschaft gemäß
Vergabeunterlagen.
13. Ein Nachweis darüber, dass das Unternehmen des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zertifiziert ist gemäß PEFC oder FSC. Andere Zertifizierungen werden nur akzeptiert, wenn diese mindestens gleichwertig sind. Der Bieter hat dann in seinem Angebot den Nachweis zu führen, dass solche Zertifizierungen mindestens gleichwertig sind.
14. Eigenerklärung "BMWK-Russland", d.h. D.h. Eigenerklärung des Bieters, dass gegen das Unternehmen
oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung, der EU oder der USA nach
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.
15. Erklärungen zu dem elektronischen Zahlungsverkehr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Abgabe der Angebote ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie nur noch in Ausnahmefällen eine rechtskonforme, digitale Signatur. I. d. R. ist die rechts konforme Unterschrift, in Textform, nach § 126b BGB zu leisten. Das bedeutet, Vor- und Zuname der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport: z.b. Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, EMail: . Bitte nutzen Sie bei Fragen zu dem Verfahren und den Vergabeunterlagen (z.B. Bieterfragen) ausschließlich die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier komplett zitiert wird:
"§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Bieter sind in der Verantwortung sich darüber zu vergewissern, dass der Paragraph in seiner aktuellsten Fassung zitiert wurde.