2023-0572 Errichtung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege in 4 festgelegten Bezirken Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0572
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenwall 85
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 20232832989
Fax: +49 2032834747
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0572 Errichtung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege in 4 festgelegten Bezirken
Das Amt für Innovation und Zentrale Services der Stadt Duisburg schließt für das Jugendamt einen Vertrag über die Errichtung von Vertretungsstützpunkten der Kindertagespflege in 4 festgelegten Bezirken in entsprechenden 4 Losen ab.
Duisburg-Nord
Duisburg Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Norden (Los 1):
Alt-Hamborn, Obermarxloh, Meiderich, Neumühl, Marxloh, Fahrn, Untermeiderich, Obermeiderich, Beeck, Laar, Bruckhausen
Mitte (Los 2):
Duissern, Altstadt, Dellviertel, Neudorf- Süd, Neudorf-Nord, Hochfeld, Kasslerfeld, Wedau
Süden (Los 3):
Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Huckingen, Buchholz, Bissingheim, Hüttenheim, Rahm, Ungelsheim, Mündelheim
Westen (Los 4):
Hochheide, Rheinhausen-Bergheim, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Alt-Hamborn, Obermarxloh, Meiderich, Neumühl, Marxloh, Fahrn, Untermeiderich, Obermeiderich, Beeck, Laar, Bruckhausen
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Alt-Hamborn, Obermarxloh, Meiderich, Neumühl, Marxloh, Fahrn, Untermeiderich, Obermeiderich, Beeck, Laar, Bruckhausen
Duisburg-Mitte
Duisburg Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Norden (Los 1):
Alt-Hamborn, Obermarxloh, Meiderich, Neumühl, Marxloh, Fahrn, Untermeiderich, Obermeiderich, Beeck, Laar, Bruckhausen
Mitte (Los 2):
Duissern, Altstadt, Dellviertel, Neudorf- Süd, Neudorf-Nord, Hochfeld, Kasslerfeld, Wedau
Süden (Los 3):
Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Huckingen, Buchholz, Bissingheim, Hüttenheim, Rahm, Ungelsheim, Mündelheim
Westen (Los 4):
Hochheide, Rheinhausen-Bergheim, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Duissern, Altstadt, Dellviertel, Neudorf- Süd, Neudorf-Nord, Hochfeld, Kasslerfeld, Wedau
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Duissern, Altstadt, Dellviertel, Neudorf- Süd, Neudorf-Nord, Hochfeld, Kasslerfeld, Wedau
Duisburg-Süd
Duisburg Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Norden (Los 1):
Alt-Hamborn, Obermarxloh, Meiderich, Neumühl, Marxloh, Fahrn, Untermeiderich, Obermeiderich, Beeck, Laar, Bruckhausen
Mitte (Los 2):
Duissern, Altstadt, Dellviertel, Neudorf- Süd, Neudorf-Nord, Hochfeld, Kasslerfeld, Wedau
Süden (Los 3):
Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Huckingen, Buchholz, Bissingheim, Hüttenheim, Rahm, Ungelsheim, Mündelheim
Westen (Los 4):
Hochheide, Rheinhausen-Bergheim, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Huckingen, Buchholz, Bissingheim, Hüttenheim, Rahm, Ungelsheim, Mündelheim
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Huckingen, Buchholz, Bissingheim, Hüttenheim, Rahm, Ungelsheim, Mündelheim
Duisburg-West
Duisburg Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Norden (Los 1):
Alt-Hamborn, Obermarxloh, Meiderich, Neumühl, Marxloh, Fahrn, Untermeiderich, Obermeiderich, Beeck, Laar, Bruckhausen
Mitte (Los 2):
Duissern, Altstadt, Dellviertel, Neudorf- Süd, Neudorf-Nord, Hochfeld, Kasslerfeld, Wedau
Süden (Los 3):
Wanheimerort, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Huckingen, Buchholz, Bissingheim, Hüttenheim, Rahm, Ungelsheim, Mündelheim
Westen (Los 4):
Hochheide, Rheinhausen-Bergheim, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Hochheide, Rheinhausen-Bergheim, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen
Ortsteile, die für die Errichtung eines Vertretungsstützpunktes in Frage kommen sind:
Hochheide, Rheinhausen-Bergheim, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Rheinhausen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Unterzeichnung Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer
Leistungsfähigkeit, dass
Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wor-den ist,
wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bit-te das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial-versicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Der Bewerber ist Anstellungsträger im Sinne des § 22 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), d.h. er führt den Vertretungsstützpunkt mit angestellten Tagespflegepersonen, erfüllt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits die Voraussetzung nach dieser Vorschrift und verfügt über eine mind. 1-jährige Erfahrung in der Führung einer Großtagespflege.
Dies ist durch den Nachweis der Stadt Duisburg -Jugendamt (51-30) - zu erbringen.
oder
selbständige Kindertagespflegepersonen (3 Vollzeitkräfte und 1 Teilzeitkraft mit mind. 10 Std. wöchentli-cher Arbeitszeit) mit jeweils mind. dreijähriger Berufserfahrung, die sich zu einer Gesellschaft zusammen-ge-schlossen haben. Ein fester Ansprechpartner ist zu benennen. Der Wechsel der Mitglieder darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt erfolgen.
Selbständige Kindertagespflegepersonen weisen dies mir ihrer Pflegeerlaubnis nach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1M043DSD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.