Rahmenvereinbarung über den Kauf, Lieferung und Montage von interaktiven Großbildmonitoren und AV Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 045/4/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 2
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8980098163
Fax: +49 8980098222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.puchheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Kauf, Lieferung und Montage von interaktiven Großbildmonitoren und AV Komponenten
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die Montage von interaktiven Großbildmonitoren und AV Komponenten für vier Schulen der Stadt Puchheim in insgesamt 74 Klassenräumen
Stadt Puchheim
Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die Montage von interaktiven Großbildmonitoren und AV Komponenten für vier Schulen der Stadt Puchheim in insgesamt 74 Klassenräumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gartenstr. 105
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.rom-technik.de/home/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
-den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.