Neubau Kindertagesstätte Wolfstein, Neumarkt i.d.OPf. - Photovoltaikanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 341 Photovoltaikanlage
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungsamt
E-Mail:
Telefon: +49 9181255-1603
Fax: +49 9181255-202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte Wolfstein, Neumarkt i.d.OPf. - Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage
In der Kita Wolfstein wird eine PV-Anlage verbaut mit folgenden Eckdaten:
- PV-Anlage mit mind. 29,5 kWp und max. 29,9 kWp
- 132 Stück Photovoltaikmodule mit 190 Wp, dachintegrierte Variante in Satteldächern
- 36 Stück Solarmodule mit 305 Wp
- 1 Stück Wechselrichter ca. 10.000 W
- 1 Stück Wechselrichter ca. 25.000 W
- 1 Stück Anzeigetableau
- ca. 415 Meter Solarkabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Kindertagesstätte Wolfstein, Neumarkt i.d.OPf. - Photovoltaikanlage
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981 / 531277
Fax: +49 981 / 531837
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/531277
Fax: +49 981/531837
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Photovoltaikanlage
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
PV-Anlage mit 48,3 kWp
- 60 PV-Module mehr, gesamt 192 Stück, jeweils mit 5 Wp Mehrleistung (Indach-PV-Anlage mit 195Wp statt 190Wp pro PV-Modul)
- 60 Stück Befestigungssystem mehr
- Mehrleistung Solarmodul 10Wp (bei gleicher Menge)
(Flachdach-PV-Anlage mit 315 Wp statt 305 Wp pro Solarmodul)
- 1 Stück Wechselrichter ca. 10.000 W ENTFÄLLT
- 1 Stück Wechselrichter ca. 25.000 W MEHR
- 1 Stück Anzeigetableau keine Mehrung/Minderung
- 64 Stück Schneestopper für Solarmodul
Aufgrund der Neufassung des EEG zum 01.01.2023 ist es nun möglich, die Anlagendimensionierung über 30 kWp umzusetzen, ohne dass eine Leistungskappung durch den Netzbetreiber erfolgen kann. Dadurch ist die Anschaffung einer wirtschaftlichen PV-Anlage gestattet. Die höhere Leistung ist sinnvoll und als wirtschaftlich zu erachten, da auch im Winter mit der strombetriebenen Wärmepumpe geheizt werden soll. Mit Neufassung wurden auch die Ziele des EEG in § 1 neu definiert. Der Auftraggeber hat seine Sorgfaltspflicht beachtet. Die Dimensionierung der PV-Anlage erfolgte anhand der zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Änderung des EEG war durch den Auftraggeber weder absehbar noch planbar. Die zusätzliche Leistung ist erforderlich, um zur Zielerreichung nach § 1 EEG beizutragen. Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen – dass die Auftragsänderung ferner nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig ist.