Neubau Kindertagesstätte Wolfstein, Neumarkt i.d.OPf. - Photovoltaikanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 341 Photovoltaikanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte Wolfstein, Neumarkt i.d.OPf. - Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In der Kita Wolfstein wird eine PV-Anlage verbaut mit folgenden Eckdaten:PV-Anlage mit mind. 29,5 kWp und max. 29,9 kWp- 132 Stück Photovoltaikmodule mit 190 Wp, dachintegrierte Variante in Satteldächern- 36 Stück Solarmodule mit 305 Wp- 1 Stück Wechselrichter ca. 10.000 W- 1 Stück Wechselrichter ca. 25.000 W- 1 Stück Anzeigetableau- Ca. 415 Meter Solarkabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.