Neubau HOVER AMS Labor (CN), KIT Campus Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 1816
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, Gebäude 0141
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DE Planen und Bauen (PB)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau HOVER AMS Labor (CN), KIT Campus Nord
Anlass für das Vergabeverfahren für die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung ist der geplante Neubau des Reinraumlaborgebäudes „HOVER AMS-Labor“.
In dem Neubau sollen moderne spektromikroskopische Instrumente zur Untersuchung des Verhaltens von Radionukliden untergebracht werden, sowie ein Labor zur Bestimmung von Ultraspurenkonzentrationen von Radionukliden (Beschleuniger-Massenspektrometrie, AMS) in Umweltproben und Proben aus Untertagelaborexperimenten.
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß §§ 53 ff HOAI Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 (1) HOAI.
Besondere Leistungen: Entwässerungsgesuch
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Anlagen Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß §§ 53 ff HOAI
Postanschrift: Im Oberwald 6
Ort: Riegel am Kaiserstuhl
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.