1521_2022_RZ_Am_ELT_2 Referenznummer der Bekanntmachung: 1521_2022_RZ_Am_ELT_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Ammerbuch
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ammerbuch.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
1521_2022_RZ_Am_ELT_2
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagegruppen 4-5 (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau des Rettungszentrums in Ammerbuch-Altingen.
Im Rahmen des neu zu bauenden Rettungszentrums bzw. Feuerwehrhauses, sind sechs Fahrzeugboxen, eine Erweiterungsfläche für eine siebte Box sowie ausreichend Lager-räume und Räumlichkeiten für Gerätewartung und Reparaturen vorzusehen. Im Rettungszentrum ist auch ein Stützpunkt des Roten Kreuzes vorgesehen. Zur zeitgemäßen Aus- und Weiterbildung sind Schulungsräumlichkeiten mit Trennwandmöglichkeiten vorzusehen.
An das neu zu errichtende Rettungszentrum bzw. Feuerwehrhaus sind erweiterte Forderungen zu stellen. Sämtliche Normen und Regelwerke, die für die Neubaumaßnahme erforderlich sind, sind zu beachten. U.a. müssen die Anforderungen der Normenreihe DIN 14092 Feuerwehrhäuser erfüllt werden. Durch die Bieter sind diese Anforderungen über alle Leistungsphasen in den Fokus zu stellen, um eine Einholung der Förderung für das Gebäude sicherzustellen.
Das Rettungszentrum ist so zu planen, dass eine spätere Zusammenführung von zwei Abteilungen möglich ist. Die Aufgabe der möglichen, aber nicht beschlossenen Zusammenführung, ist als große Herausforderung anzusehen. Für die Integration der Angehörigen zu einer schlagkräftigen Feuerwehr sowie der gemeinsamen Örtlichkeit mit dem DRK muss dem Ausbau und Erhalt der Kameradschaft eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Im Rettungszentrum Altingen werden sich neben den Angehörigen der Einsatzabteilungen, die Jugendfeuerwehr, die abteilungsinterne Altersabteilung und die Musikabteilung (Spielmannszug) befinden. Neben den reinen Zweckräumen ist es erforderlich, gesonderte Räume zur Kameradschaftspflege und gemeinsamen Aktivitäten installieren.
Im Vorfeld des Vergabeverfahrens nach VgV wurde ein Feuerwehrbedarfsplan (2017), eine Isochronenberechnung (2020), ein Raumkonzept (mit Orientierungscharakter) für das Rettungszentrum erarbeitet und Gutachten durchgeführt. Aufgrund der Mittel aus dem Fördermittelprogramm sind Anpassungen des ursprünglichen Raumprogramms nicht uneingeschränkt möglich. Zum Leistungsumfang gehört die Erarbeitung einer eigenständigen Neukonzeptionierung.
Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Gebäudes beträgt ca. 1.800 m². Die vor-gesehenen Haushaltsmittel dieser Maßnahme betragen ca. 6,5 Mio. EUR.
Die vergabegegenständlichen Planungsleistungen sind voraussichtlich ab dem III./IV. Quartal 2023 zu erbringen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das vorangegangene offene Verfahren mit der Vergabenummer 1521_2022_RZ_Am_ELT erzielte keine Angebote. Der öffentliche Auftraggeber machte daher von der in § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV verankerten Möglichkeit Gebrauch, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Alois-Gratz-Straße 13
Ort: Horb am Neckar
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72160
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://wilfried-ehreiser.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P68KY
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.