Um-, Erweiterungs- und Neubau Schillerschule, Objektplanung Freianlagen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter von Vietinghoff
E-Mail:
Telefon: +49 72431018922
Fax: +49 7243/101583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Um-, Erweiterungs- und Neubau Schillerschule, Objektplanung Freianlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Ettlingen beabsichtigt den Um-, Erweiterung- und Neubau der Schillerschule und damit auch des Schulhofs.

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Grundlage für die Objektplanung Freianlagen ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Umbau und zur Sanierung des Schulhofes des Architekturbüros StadtLandschaftPlus aus Karlsruhe.

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Es wird ein Landschaftsarchitekt für die Objektplanung Freianlagen LPH 5-9 mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ettlingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ettlingen beabsichtigt den Um-, Erweiterungs- und Neubau der Schillerschule einschließlich des Schulhofs unter Berücksichtigung der aktuellen räumlichen, funktionalen, baurechtlichen und energetischen Anforderungen. Nach vorangegangenen Machbarkeits- und Variantenuntersuchungen und einem Architektenwettbewerb ist mit der Objektplanung Gebäude das Architekturbüro Numrich Albrecht Klumpp aus Berlin beauftragt. Grundlage für die Objektplanung Freianlagen ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Umbau und zur Sanierung des Schulhofes des Architekturbüros StadtLandschaftPlus aus Karlsruhe.

Das Konzept für den Hochbau sieht einen kompakten dreigeschossigen Neubau für alle Räume der 2-zügigen Grundschule, einschließlich Mensa und Lehrküche, vor. Durch die direkte Anbindung des Neubaus an den denkmalgeschützten Altbau kann dieser barrierefrei erschlossen werden und eine kurze Wegeverbindung für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Mensa und Verwaltung geschaffen werden. Die Werkrealschule einschließlich der Aufenthaltsbereiche für den Ganztagesbetrieb ist im Altbau über alle Geschosse verteilt. Im Untergeschoss des Altbaus sind getrennt vom Schulbetrieb die Vereinsräume der Bürgerwehr Ettlingen angeordnet.

Die geplante Hochbaumaßnahme erfordert tiefgreifende Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Außengelände der Schule. Durch die Platzierung des Baukörpers in der Mitte des Grundstückes müssen die erforderlichen Bereiche für Feuerwehrzufahrt, PKW- und Fahrradstellplätze, Spiel- und Sportanlagen und Müllentsorgung verlagert und neu hergestellt werden. Höhenunterschiede sind durch Treppen und Stützmauern abzufangen und Anlagen für die Versickerung von Regenwasser und die Gewinnung von Erdwärme sowie eine Trafostation neu zu integrieren. Die Freifläche des Schulhofes verkleinert sich durch die Bebauung, in dieser verkleinerten Fläche sind jedoch mehr Funktionen zu integrieren.

Dies bedeutet, dass ca. 7.080 m² Freifläche im laufenden Schulbetrieb und parallel zur Hochbaumaßnahme komplett überarbeitet werden. Vom Planungsbüro wird dafür ein hohes Maß an Flexibilität und Anwesenheit auf der Baustelle erwartet, um auftretende Probleme zügig zu lösen.

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Beschreibung der Funktionsbereiche:

Der Vorplatz an der Scheffelstraße wird durch Pflanzungen und Sitzgelegenheiten strukturiert. Der Platz soll sowohl für Schüler, Eltern und Bürger einen öffentlichen Eingang zur Schule und zur benachbarten Sporthalle darstellen. Gleichzeitig soll der Platz als Pausenfläche für ältere Schüler nutzbar sein. Zum öffentlichen Verkehr besteht an der Scheffelstraße eine Trennung durch ein Geländer mit Füllung.

Zufahrtsbereich Schillerstraße:

Im Anschluss an die Schillerstraße befindet sich die Andienungs- und Versorgungsfläche u.a. für den Mensabetrieb. Ebenso sind hier die notwendige Pkw-Stellplätze sowie der Entsorgungsstandort angeordnet.

Unterer Schulhof:

Der anschließende Bereich ist der Mensa zugeordnet. Von der Mensa kann schwellenlos in den Hof gewechselt werden. Unterhalb dieses Bereiches ist ein Streetballfeld angeordnet. So ergibt sich hier der Pausenbereich der Werkrealschüler. Die Gliederung der Treppenanlage schafft Aufenthaltsbereiche für verschiedene Gruppen. Der Bereich ist entlang der Sporthalle ist ausgeweitet, so dass auch hier ein weiterer zonierter Pausenbereich besteht.

Das Vorfeld der Pavillons ist als Pausenbereich insbesondere der Grundschüler vorgesehen. Es bleibt im Wesentlichen so zugschnitten wie bisher und erhält neue Beläge. In diesem Bereich sind auch zusätzliche Fahrrad- und Rollerabstellmöglichkeiten angeordnet.

Unter den Platanen ist eine Spiellandschaft aus Seilspielgeräten zum Klettern, Balancieren und Chillen vorgesehen.. Die Planung und Ausschreibung des Großspielgerätes ist so flexibel zu gestalten, daß die Anlage durch Suchschachtungen vor Ort an deren Wurzelbestand angepasst werden kann. Der Spielbereich wird mit einem Zaun zum Zugangsbereich der Pavillons abgeschirmt um die Aufsicht auch bei Sportunterricht zu erleichtern.

Ein asphaltiertes Kleinspielfeld mit ca. 500 m² sowie ein Streetballfeld stehen dem Sportunterricht und der Pausennutzung zur Verfügung. Diese erhalten feste Bolzplatztore und bewegliche Kleintore. Im Anschluss ist eine neue 50 m Laufbahn mit Weitsprunggrube angeordnet. Die Laufbahn erhält einen Kunststoffbelag als gießschüttbeschichtetem Belag.

Grünbereich mit Sickermulde: Südlich der Laufbahn ist eine Grünfläche als bespielbare Mulde, Tiefe ca. 80 cm vorgesehen. Diese ist bei Regen planmäßig bis zu 30 cm eingestaut. In dieser Mulde wird das Wasser des Neubaus in einer Mulden-Rigolenanlage versickert. Ebenso werden dieser Mulde die Oberflächenabflüsse der Freianlagen zugeleitet soweit dies sinnvoll erscheint.

Baumbestand:

Die prägenden und schattenspendeten Platanen sollen erhalten bleiben und sind während des Bauverlaufs ebenso wie sämtliche andere zu erhaltende Bäume durch geeignete Maßnahmen zu schützen.

Ausstattung:

Es erfolgt eine Erneuerung der Einfriedung des Areals entlang der Schillerstraße. Die Tore werden hier ebenfalls erneuert. Die Tore werden auch weiterhin manuell betrieben.

Es erfolgt eine Beleuchtung des Areals mit Mastleuchten. Betreiber ist das AHG.

Erschließung/Anlieferung:

Die Schillerschule ist von der Schillerstraße aus mit Pkw und leichten Lkws zu erreichen. An dieser Zufahrt befinden sich auch die Stellplätze für LehrerInnen und ErzieherInnen. Fußgänger erreichen die Schule von der Scheffelstraße und über die Buhlstraße. Fahrradfahrer und Rollerfahrer erreichen die Schule von der Schillerstraße und von der Buhlstraße.

Derzeit sind keine Fahrradabstellplätze an der Scheffelstraße vorhanden. Mit dem Abriss der Pausenhalle soll dort ein Angebot geschaffen werden, das sich auch an die außerschulischen Nutzer der Sporthalle richtet.

Stellplatznachweis:

Im Zuge der Genehmigungsplanung erfolgte eine Ermittlung der nachzuweisenden Stellplätze. Diese ist als Anlage beigefügt.

Feuerwehr:

Die Feuerwehrzufahrt erfolgt von der Schillerstraße aus. Bauzeitlich muss die Feuerwehrzufahrt für die Pavillons über die Buhlstraße erfolgen.

Ver- und Entsorgung:

Für die Müllentsorgung ist ein neuer Müllstandort im Hof vorgesehen. Im überdachten Müllstandplatz sind Stellplätze für insgesamt acht 1,1 m³ Container vorgesehen. Diese Anzahl ergibt sich aus dem Bestand (6 Stück), der Bedarfsmeldung (1 zusätzlicher Container) sowie einem Container für Speisereste. Da der Standort nicht gekühlt ist, ist eine mehrmalige Abholung der Speisereste in der Woche erforderlich.

Für Grünabfälle ist ein Standort für einen 7,5 m³ Container inklusive Wechselfläche vorgesehen.

Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung und Regenwassermanagement:

Das Plangebiet befindet sich im HQ 100 Bereich. Daher sind entsprechende gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Das Einstauvolumen auf dem Gelände, welches im Falle eines Albhochwassers überflutet wird, darf sich nicht verringern.

Weiterhin ist erforderlich, die Dachentwässerung des Neubaus einer Versickerung zuzuführen.

Der Bau der erforderlichen Sickermulde ist Teil des Auftrags.

Die Planung für die Ver- und Entsorgung der Gebäude mit Strom, Wasser und Wärme einschließlich der zugehörigen Tiefbaumaßnahmen und Entwässerungsgesuch ist in der Planung und Finanzierung der Hochbaumaßnahme enthalten. Das Büro stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH ist mit den Leistungsphasen 5-9 für das Arealnetz beauftragt.

Es liegt ein Baugrundgutachten mit Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie eine Asphaltbeprobung vor.

Das gesamte Planungsgebiet ist als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen. Durch den AG wurde eine Kampfmittelerkundung beauftragt.

Die anrechenbaren Kosten für die Freianlagen betragen geschätzt ca. 1,93 Mio € netto.

Geplanter zeitlicher Ablauf:

Baugenehmigung Januar 2023,

Baubeginn BE/Erdbau/Rohbau August 2023,

Bauausführung Außenanlagen ab 07/24,

Nutzungsaufnahme mit Außenanlage 09/2025.

Mit der Ausführungsplanung ist sofort nach Beauftragung zu beginnen und die Vergabe zum Jahresbeginn 2024, der Baubeginn ab Juli 2024 sowie die Nutzungsaufnahme ab September 2025 sicherzustellen.

Aufgrund des laufenden Schulbetriebs müssen die Baumaßnahmen Außenanlagen abschnittsweise stattfinden. Die Stadt prüft derzeit noch, ob für die Bauzeit ein Ausweichschulhof geschaffen werden kann, um die Maßnahmen kompakter am Stück durchzuführen.

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Für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI 2021 LPH 5-9 wird ein geeigneter Landschaftsarchitekt gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 5-8 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.

Die Auftraggeberin schätzt die Honorierung wie folgt ein: Honorarzone IV.

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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 03.03.2023 statt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

stufenweise Beauftragung:

1. Beauftragungsstufe: LPH 5 bis 8

2. Beauftragungsstufe: LPH 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-626713
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift: Rastatter Straße 25
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76199
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023

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Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
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Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Waldenbuch
Waldenburg
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Waldstetten
Walheim
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Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten