DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 - Lieferung von Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VST-78/2023/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 - Lieferung von Netzwerktechnik
Erweiterung der vorhandenen Managementlösung des Herstellers Ubiquiti Networks für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Saalekreis. Im Rahmen des Projektes soll die vorhandene Technik um weitere Switche und AccessPoints ergänzt werden.
06217 Merseburg
Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgenden Lieferumfang:
Switch 48 Port mit POE / SFP+ 132 Stück
Switch 24 Port mit POE / SFP+ 55 Stück
AP 3x3 indoor 550 Stück
AP 3x3 outdoor 150 Stück
diverse Patchkabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 - Lieferung von Netzwerktechnik
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.