DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 - Lieferung von Netzwerktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VST-78/2023/Bu
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Los 3 - Lieferung von Netzwerktechnik
Erweiterung der vorhandenen Managementlösung des Herstellers Ubiquiti Networks für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Saalekreis. Im Rahmen des Projektes soll die vorhandene Technik um weitere Switche und AccessPoints ergänzt werden.
06217 Merseburg
Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgenden Lieferumfang:
Switch 48 Port mit POE / SFP+ 132 Stück
Switch 24 Port mit POE / SFP+ 55 Stück
AP 3x3 indoor 550 Stück
AP 3x3 outdoor 150 Stück
diverse Patchkabel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung siehe Formblatt 124 LD.
Der Bewerber verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Mittel, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Bieter verfügt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität
ausführen zu können. Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Der Nachweis erfolgt zunächst in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
Auf gesondertes Verlangen ist vom Bieter eine Liste mit Angaben der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Leistungszeitpunkts und des Empfängers einzureichen.
Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
*
Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen - 124 LD).
*
Weiterhin sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Land Sachsen-Anhalt (TVergG) einzureichen:
-Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit ( 11 TVergG LSA)
-Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)
(Die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.)
*
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
*
Weiterhin sind die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, Unterlagen bzw. Zertifikate zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen auf gesonderte Anforderung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Abschnitt I, Öffentlicher Auftraggeber
Domplatz 9, Schloss, Raum 213
gemäß § 55 Absatz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.