Wartung und Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren, Brandschutztoren sowie Feststellanlagen im Stadtgebiet Bielefeld in den Jahren 2024 und 2025, aufgeteilt auf 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6758
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521513740
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren, Brandschutztoren sowie Feststellanlagen im Stadtgebiet Bielefeld in den Jahren 2024 und 2025, aufgeteilt auf 2 Lose
Wartung und Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren, Brandschutztoren sowie Feststellanlagen im Stadtgebiet Bielfeld in den Jahren 2024 und 2025, aufgeteilt auf 2 Lose
Die Brand- und Rauchschutzelemente befinden sich in ca. 242 Wirtschaftseinheiten.
Wartung und Prüfung im Bezirk Nord
Bielefeld
Prüfung und Wartung von Brand- und Rauschschutztüren, Brandschutztoren sowie Feststellanlagen im Stadtgebiet Bielefeld -Bezirk Nord in den Jahren 2024 und 2025.(weitere Vorgaben siehe Leistungsverzeichnis / Preisblatt).
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Die Lose 1 und 2 werden an zwei verschiedene Bieter vergeben.
Wartung und Prüfung im Bezirk Süd
Bielefeld
Prüfung und Wartung von Brand- und Rauschschutztüren, Brandschutztoren sowie Feststellanlagen im Stadtgebiet Bielefeld -Bezirk Süd in den Jahren 2024 und 2025 (weitere Vorgaben siehe Leistungsverzeichnis / Preisblatt).
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Die Lose 1 und 2 werden an zwei verschiedene Bieter vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Auftragserteilung
-weitere Nachweise (gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates - nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - beizubringen.
-der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Personen-schäden pro Schadensfall und mindestens 500.000 EUR für Sachschäden pro Schadensfall beizubringen. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
Während der gesamten Vertragslaufzeit muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden pro Schadensfall und mindestens 500.000 EUR für Sachschäden pro Schadensfall vorhanden sein. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
Nennung von mindestens fünf deutschsprachigen Mitarbeiter /Mitarbeiterinnen, die die Arbeiten in den Wirtschaftseinheiten ausführen werden.
Beschreibung des Unternehmens mit Angaben zu Hauptfirmensitz und Niederlassungen, Gesamtumsatz sowie Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Mindestens drei Referenzen (mit Angabe von Anschrift, Ansprechpartner, Tel.Nr. und Mail-Adresse) von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (mind. 50 % des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Leistung).
Die Sachkunde ist durch Nachweise / Zertifikate für Fachkräfte gemäß DIBt und DIN 14677 für Feststellanlagen für die oben genannten fünf Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen nachzuweisen. Die Nachweise / Zertifikate müssen mindestens bis zum 02.01.2024 gültig sein. Sollte das Gültigkeitsdatum vorher abgelaufen sein, so ist dem Angebot die Anmeldung zum Seminar zur Erlangung des neuen Sachkundenachweises als Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 beizufügen.
Für die Prüf- und Wartungsarbeiten darf kein Nachunternehmer eingesetzt werden.
Vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz ist das Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und dies durch folgende Erklärung nachzuweisen.
"Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, während meiner Tätigkeit in den Gebäuden der Stadt Bielefeld, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen und / oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß dieses Verbotes mit meiner fristlosen Entlassung ggf. mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine eventuelle Verpflichtung zum Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
Die Nachweise / Zertifikate gemäß DIBt und DIN 14677 für Feststellanlagen für die eingesetzten Mitarbeitenden, die während der Vertragslaufzeit ablaufen, sind dem Auftraggeber unverzüglich neu vorzulegen.
Bei Mitarbeiterwechsel während des Vertragszeitraumes, ist dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn der Name des neuen Mitarbeitenden und der gültige Nachweis / das gültige Zertifikat sowie der Nachweis der Schadstoffunterweisung vorzulegen.
Wenn Türen ein Baujahr vor 1990 erkennen lassen, muss davon ausgegangen werden, dass hier asbesthaltige Bauteile verwendet wurden. An diesen Türen dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, bei denen Asbeststäube freigesetzt werden können.
Die Beauftragungen und Abrechnungen erfolgen über die Internetanwendung "Handwerkerportal". Die hierfür vorgegebenen Dateibezeichnungen sind zwingend einzuhalten.
Die Ferienzeiten in den schulischen Einrichtungen und Kindergärten sind zu beachten.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Werner-Bock-Str. 38 , 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRJA
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165