0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Kühlung Rechenzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.4000.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Charlottenstr. 10
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210029
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Kühlung Rechenzentrum
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Elektroinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsverzeichnis Rechenzentrum Kurztexte:
432 Lüftungsanlagen
- Demontage Kanalnetz im USV-Raum
- Einbau eines Rohrventilators und separater Fortluft für den USV-Raum
434 Kühlung Rechenzentrum
- Redundante Klimaschränke im RZ 2 als Direktverdampfersystem
- Redundante Verflüssiger im nebenliegenden Tiefhof (2-kreisige Verdampfer, daher insgesamt
4 Verflüssiger)
- Autarke, Redundante Reglung der Klimaschränke (Master-Slave-Regelung), auch wenn der
Master ausfällt
- Edelstahlwanne an der Decke inkl. Leckagemelder, sowie Leckagemelder im Doppelboden
- Schnittstelle auf die vorhanden Gebäudeleittechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Ihre Bevollmächtigen sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.