Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Brandmelde- und Sprachalarmanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 205 2023 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastr. 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Kampa-Halle in Minden - Brandmelde- und Sprachalarmanlage
Bei der in dieser Ausschreibung beschriebenen Leistung handelt es sich um die Errichtung einer flächendeckende Brandmeldeanlage sowie einer Sprachalarmanlage in der Kampahalle in Minden, Hahler Str. 112, 32425 Minden. Die Kampahalle bietet Platz für ca. 4500 Zuschauer und wird zeitgleich umfassend brandschutztechnisch, baulich und technisch saniert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der in dieser Ausschreibung beschriebenen Leistung handelt es sich um die Errichtung einer flächendeckende Brandmeldeanlage sowie einer Sprachalarmanlage in der Kampahalle in Minden, Hahler Str. 112, 32425 Minden. Die Kampahalle bietet Platz für ca. 4500 Zuschauer und wird zeitgleich umfassend brandschutztechnisch, baulich und technisch saniert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hille
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.