SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-06112 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burloer Str. 93
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III - Rahmenvereinbarung für insgesamt 80 Teilnehmerplätze
Nordkreis
Orte im nördlichen Kreisgebiet - Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III - Rahmenvereinbarung für 25 Teilnehmerplätze im nördlichen Kreisgebiet
Vom Auftragnehmer sind 25 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 25 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des erfolgreichen Bieters. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der vom erfolgreichen Bieter angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen Teilnehmerzahl (hier: 25) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Südkreis
Orte im südlichen Kreisgebiet - Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Südlohn, Velen
Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. §§ 74, 75 SGB III - Rahmenvereinbarung für 55 Teilnehmerplätze im südlichen Kreisgebiet
Vom Auftragnehmer sind 55 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 55 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des erfolgreichen Bieters. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der vom erfolgreichen Bieter angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen Teilnehmerzahl (hier: 55) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordkreid
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Südkreis
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLRXF
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff GWB