Anpassung der DV-Netze und Elektroinstallationen in den Schulstandorten Goldbergstraße 60 und Augustastr. 52/54 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0161
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2531
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung der DV-Netze und Elektroinstallationen in den Schulstandorten Goldbergstraße 60 und Augustastr. 52/54
Anpassung der DV-Netze und Elektroinstallationen in den Schulstandorten Goldbergstraße 58/60 und Augustastraße 52/54 in Gelsenkirchen.
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/6.1 Kurt-Schumacher-Straße 394/396 45875 Gelsenkirchen, Berufskolleg am Goldberg Goldbergstraße 58/60 45894 Gelsenkirchen, Berufskolleg Augustastraße Augustastraße 52/54 45888 Gelsenkirchen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in den Jahren 2017 bis 2020 mit dem Projekt
"Gute Schule 2020" Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen
an Schulen.
Bis zum Jahr 2024 müssen alle Maßnahmen aus dem Förderprogramm abgeschlossen und
abgerechnet sein.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 beschlossen,
sich an dem NRW-Förderprogramm "Gute Schule 2020" zu beteiligen und neben
weiteren Maßnahmen die Verwaltung beauftragt, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume
an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards und hiermit
verbunden auch die Schaffung von entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen durchzuführen.
Somit sind für das Jahr 2023/2024 die Schulstandorte Goldbergstraße 60 und Augustastraße 52/54
technisch neu zu versorgen oder anzupassen.
Sollte der Förderungszeitraum um ein Jahr verlängert werden, gilt für die Verlängerung des Vertrages die folgende Preisgleitklausel:
Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf der Grundlage der "Störung der Geschäftsgrundlage" nach § 313 Abs. 1 BGB in Betracht.
Die Offenlegung im Rahmen dieser Preisgleitklausel erfolgt schriftlich gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt eine Erhöhung der Einzelpreise einzelner Positionen im LV um maximal 15 % an, wenn in den einzelnen Positionen die Offenlegung der Einkaufspreise und eine Vergleichsdarstellung der alten und neuen Einkaufspreise
gegenüber dem Auftraggeber angezeigt wird.
Gleiches gilt bei der Erhöhung der Lohnkosten durch eine vergleichende Darstellung beispielsweise alter/neuer Tarif.
Sollte der Förderungszeitraum um ein Jahr verlängert werden, gilt für die Verlängerung des Vertrages die folgende Preisgleitklausel:
Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf der Grundlage der "Störung der Geschäftsgrundlage" nach § 313 Abs. 1 BGB in Betracht. Die Offenlegung im Rahmen dieser Preisgleitklausel erfolgt schriftlich gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt eine Erhöhung der Einzelpreise
einzelner Positionen im LV um maximal 15 % an, wenn in den einzelnen Positionen die Offenlegung der Einkaufspreise und eine Vergleichsdarstellung der alten und neuen Einkaufspreise gegenüber dem Auftraggeber angezeigt wird. Gleiches gilt bei der Erhöhung der Lohnkosten durch eine
vergleichende Darstellung beispielsweise alter/neuer Tarif.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bietenden - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
- Sachkundenachweis/Zertifikat nach Nr. 2.7 der TRGS 519, Anlage 4C - Eigenerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein Sachkundenachweis/ Zertifikat nach Nr.2.7 der
TRGS 519, Anlage 4C wird benötigt.
Sofern kein entsprechender Sachkundenachweis / Zertifikat (Kopie) mit Angebotsabgabe erfolgen kann, kann dieser Nachweis spätestens mit Vertragsabschluss erbracht werden.
- Alternativprodukte/Referenzkabel/Pos. 01.01.020 und Pos. 01.01.030 (mit dem Angebot vorzulegen): Alternativprodukte sind unter folgenden, zwingenden Voraussetzungen zugelassen:
Mit den Ausschreibungsunterlagen ist ein Zertifikat eines unabhängigen Zertifizierungsinstitutes (z.B. GHMT, Delta, 3P oder gleichwertig) über die Einhaltung der Kat. 6A-Norm (de embedded testing) sowie die Einhaltung der Class E- Norm für den Channel-Link vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter ein Referenzkabel (90m Länge) mit den konkret angebotenen Komponenten (Dose / Kabel / Patchfeld) vor Ort zu montieren und zu einer Kontrollmessung vorzulegen.
Das angebotene Alternativprodukt darf keinerlei Zwischen- bzw. Grundplatinen (z.B. mit LSA PlusKlemmen etc.) und keinerlei Kompensationsbauteile enthalten. Die Paarverdrillung muss bis zum Klemmbock des Snap-In-Connectors erhalten bleiben.
Hersteller-Gewährleistung für mind. 2.000 Steckzyklen ist nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- ISO 9000-Zertifizierung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte von
Herstellern einzusetzen, die nach ISO 9000 (oder gleichwertig) zertifiziert sind. Sofern von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Produkten abgewichen werden soll, ist das entsprechende
Zertifikat (oder gleichwertiger Nachweis) mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail:
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen durch Vorlage von Produktdatenblättern nachzuweisen.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit und damit Teilnahme am Vergabeverfahren kann der Auftraggeber eine kostenlose Bemusterung von einzelnen ausgeschriebenen Produkten in seinem Hause für mehrere Tage anfordern. Die zur Bemusterung angeforderten Produkte sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung anzuliefern.
Allgemeiner Hinweis zu
Zertifikaten/Nachweisen technischer Spezifikationen
Bei den gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte.
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber/Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531, sofern zutreffend
- Eigenerklärung Ausschlussgründe/Unterauftragnehmende (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521, sofern erforderlich
- Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532, sofern zutreffend
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin - Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533, sofern zutreffend
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1H49MJ9A
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165