Lieferung und Einbau eines monoplanen Angiographie-Systems in Hybrid-OP mit Hämodynamischem Messplatz

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rheinland Klinikum Neuss GmbH
Postanschrift: Preussenstr. 84
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Investitionen, Herr Quack
E-Mail:
Telefon: +49 21318883200
Fax: +49 21318883299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheinlandklinikum.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale gemeinnützige Krankenhausgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Einbau eines monoplanen Angiographie-Systems in Hybrid-OP mit Hämodynamischem Messplatz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33111721 Ausrüstung für Digital-Angiografie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung / Einbau eines monoplanen deckenhängenden Angiographie-Systems mit Hämodynamischen Messplatz und Einbau in einen baulich vorbereiteten Hybrid-OP zur hauptsächlichen kardiologischen und gefäß-chirurgischen Nutzung. Hinsichtlich der kardiologischen Nutzung handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Systems, da dessen Kapazität erschöpft ist. Bis auf weiteres soll anteilig die Nutzung im Rahmen Gefäß-chirurgischer Eingriffe erfolgen. Zur Lieferung gehören bestimmte Peripherie-Geräte und Systeme entsprechend der Ausstattung des vorhandenen HKM. Der Auftragnehmer hat beim Einbau die räumlichen und statischen Voraussetzungen zu berücksichtigen und die vorhandenen Medien anzuschließen. Er hat die die als Erweiterung des vorhandenen HKM dienende Anlage mit den vorgegebenen Behandlungsmöglichkeiten an die vorhandenen kardiologischen Systeme und die genutzten IT-Systeme anzuschließen. Das Zusammenwirken mit den vorhandenen Geräten (Ultraschall usw.) ist voll zu gewährleisten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 10 529.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Hauptort der Ausführung:

Neuss

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber hat das gewünschte Konstruktionsprinzip (ein deckenhängendes Angiographie-System ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten erforderlich), weitere Eigenschaften und die anzubindenden Geräte und IT-Systeme sowie die geplanten Behandlungsmöglichkeiten in Form eines Pflichtenheftes vorgegeben und beabsichtigt den Auftrag an den Lieferanten zu vergeben, der nach einer Markterkundung alle seine Vorgaben umsetzen kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Behandlungs-/Nutzungsmöglichkeiten, die sich aus Konstruktion und Eigenschaften ergeben / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Bedienungs- und Nutzungsmöglichkeiten / Gewichtung: 35
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Vergabe an den unter Ziffer V.2.3 genannten Hersteller ist aus technischen Gründen zwingend, da die baulichen Voraussetzungen ein Decken-hängendes System erfordern und die bisherige Geräteinfrastruktur für den bestehenden HKM nicht ersetzt wird, sondern eine Anbindung wie beim im Nebenraum befindlichen vorhandenen HKM über die Hämodynamik an das KIS und an das vorhandene kardiologische PACS ISCV erfolgen soll. Dies kann in wesentlichen Komponenten nur durch gleichartige Hardware/Software bzw. den bisherigen Hersteller (unter Ziffer V.2.3 genannt) erfolgen. Anderenfalls würden sowohl Schnittstellenrisiken bestehen und die weitere Nutzung zahlreicher Komponenten (Hardware, Software, Lizenzen) wäre nicht möglich. Durch die Wahl des Anbieters kann sicher gestellt werden, dass die gleichen Parameter an die IT übergeben werden, wie beim vorhandenen System. Hinsichtlich der ergänzend erforderlichen Systeme ist bei den Anbietern anderer Fabrikate unter anderem die Integration von IVUS mit FFR und IFR in die Systembedienung nicht möglich und die Integration des vorhandenen Ultraschallsystems (Live 3D TEE). Zudem würde sich eine in wesentlichen Abläufen unterschiedliche Bedienung ergeben, die einen nahtlosen Wechsel zwischen den Anlagen beeinträchtigt. Auch passt die vorhandene IT-Infrastruktur nicht ohne wesentliche Anpassungen zu anderen Systemen. Die Markterkundung hat gezeigt, dass durch alle anderen Wettbewerber einzelne technische Anforderungen nicht erfüllt werden. Schließlich würde ein Anbieterwechsel einen erheblich größeren Schulungsbedarf mit sich bringen und den Workflow sowohl in der Anfangsphase der Nutzung als auch auf Dauer weitaus stärker beeinträchtigen. Die Installation eines weiteren gleichartigen Systems mit dem gleichem IFR und OCT führt neben gleichartigen Abläufen und gleicher Bedienung zur Verwendbarkeit gleicher Verbrauchsmaterialien und zur Vermeidung von zusätzlichen Folgekosten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH Healthcare
Postanschrift: Röntgenstr. 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1 100 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 10 529.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden.

Der Auftrag soll gegen die Zahlung einer Leasingrate vergeben werden. Der unter V.2.4 angegebene Betrag ist die für das Projekt zu zahlende monatliche Leasingrate über 10 Jahre.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 0221147-2891
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der Geräte abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 0221147-2891
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2023

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