Instandsetzung rechter HWS-Deich Schwarze Elster, Abschnitt Brandenburger Tor, F-km 120+320 bis Pegel Neuwiese, F-km 124+258 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.273.3111.020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Staudamm 1
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung rechter HWS-Deich Schwarze Elster, Abschnitt Brandenburger Tor, F-km 120+320 bis Pegel Neuwiese, F-km 124+258
Instandsetzung rechter HWS-Deich Schwarze Elster, Abschnitt Brandenburger Tor, F-km 120+320 bis Pegel Neuwiese, F-km 124+258,
Los 1: Allgemeine Leistungen
Los 2.1: Deichinstandsetzung rechtsufrig, Ersatzneubau als homogener Deich mit Sickerprisma
Los 2.2: Pegel Neuwiese, Ersatzneubau des Pegels einschl. Pegelmessstrecke
Los 2.3: Deichinstandsetzung linksufrig, Ersatzneubau als homogener Deich mit Sickerprisma als Lückenschluss zwischen den vorhandenen Dichtwänden nach Ausbau der Gasleitungen
Los 3: Radweg, Neubau Radweg auf der Deichkrone rechtsufrig
Los 4: Rückbau LMBV-Altanlagen, Rückbau aller im Baubereich vorhandenen Altanlagen
Elsterheide, DE
ca. 4.000 m Deichinstandsetzung rechtsufrig durch Verbesserung des vorhandenen Deichmaterials,
ca. 11.000 m3 Oberbodenauf- und -abtrag,
ca. 130.000 m3 Bodenabtrag,
ca. 86.300 m3 Bodenaufbereitung und -einbau als Stützkörper,
ca. 11.300 m3 Entwässerungsschicht,
ca. 36.000 t Verwertung/Entsorgung Bodenaushub,
ca. 640 m Neuanlage Feldhecke mit einer Breite von 35 m;
ca. 3.900 m Neubau Radweg auf Deichkrone, b = 2,5 m,
ca. 11.000 m2 Asphalttragschicht Einbaudicke 22 cm,
ca. 11.000 m2 Asphaltdeckschicht Einbaudicke 4 cm,
ca. 7.800 m Fahrbahnmarkierung;
1 Stück Neubau Pegelhaus als Mauerwerksbau auf Blockfundamentgründung aus unbewehrtem Beton,
1 Stück Pegelschacht aus Stahlbetonfertigteilen DU 1000 mm, t = 5 m,
ca. 15 m Druckrohrleitung DN 200 GGG
ca. 360 m2 Reihenpflaster aus Naturstein für Befestigung Pegelmessstrecke,
ca. 110 m3 Steinschüttung für Befestigung Pegelmessstrecke;
Rückbau von 4 Stück LMBV-Altanlagen:
1 Stück Dükerleitung DN 800 StB, Länge 38 m,
1 Stück Wehranlage aus Beton/Natursteinmauerwerk einschl. Einleitbauwerk und 2 Stück Ablaufleitung DN 1.500 StB, Länge 75 m,
1 Stück Brücke aus Stahlbeton, lxb = ca. 12,0 x 5,5 m und 55 m Sohl- und Böschungsbefestigung Entwässerungsgraben,
1 Stück Einlaufbauwerk und 2 Stück Ablaufleitung DN 500 StB a 40 m,
1 Stück Lückenschluss in Dichtwand als Schwergewichtswand aus Beton herstellen, l = 8 m;
ca. 1.900 m Fernmeldekabel verlegen;
ca. 88 m Deichinstandsetzung linksufrig durch Verbesserung des vorhandenen Deichmaterials,
ca. 270 m3 Oberbodenauf- und -abtrag,
ca. 2.700 m3 Bodenabtrag,
ca. 2.400 m3 Bodenaufbereitung und -einbau als Stützkörper,
ca. 100 m3 Entwässerungsschicht,
ca. 500 t Verwertung/Entsorgung Bodenaushub
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandsetzung rechter HWS-Deich Schwarze Elster, Abschnitt Brandenburger Tor, F-km 120+320 bis Pegel Neuwiese, F-km 124+258
Postanschrift: Leipziger Straße 40
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 352175850
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.