Ausbildung in Fahrschulen - Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAIUDBw DL II 6
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundeswehr.org
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbildung in Fahrschulen - Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
1/DLII6/NO020 – Ausbildung in Fahrschulen - Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
Ausbildung in Fahrschulen - Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
Augustdorf
Ausbildung in Fahrschulen
Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
Der Personalaufwuchs sowie die Schwerpunktverlagerung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung werden zu einem erheblichen Mehrbedarf an gut ausgebildeten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern führen. Die Sicherstellung der Landmobilität stellt hierbei einen erheblichen Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Kräfte dar. Hierbei ist als Erstbefähigung die Ausbildung auf handelsüblichen Kraftfahrzeugen für den Grundbetrieb und zur weiterführenden Spezialisierung von großer Bedeutung.
Für die Ausbildung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnisklassen A und B sucht die Bundeswehr ab 01. Juli 2024 an den Standorten Augustdorf und Kümmersbruck bzw. in dessen Einzugsgebiet zivile Fahrschulen. Diese sollten als zuverlässiger Vertragspartner bereit sein, langfristig (d.h. mehrere Jahre) einen wichtigen Beitrag zum sicheren Kraftfahrbetrieb in der Bundeswehr zu leisten.
Was leistet die Bundeswehr?
Soldatinnen und Soldaten in Uniform (vereinzelt auch enge Bündnis-/Kooperationspartner) und zivile Beschäftigte der Bundeswehr werden an den oben genannten Standorten in Kraftfahrausbildungszenten (Bundeswehrfahrschulen) untergebracht und dort truppendienstlich versorgt. Seitens der Bundeswehr haben Sie immer einen Ansprechpartner vor Ort.
Was müssen Sie leisten?
Sie führen grundsätzlich außerhalb der Bundeswehrliegenschaft mit ihren eigenen Mitteln (Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, Ausbildungsmittel) die gesetzlich geforderten Ausbildungsanteile in kompakter Lehrgangsform durch. Anschließend stellen Sie die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bei der Prüforganisation der Bundeswehr zur theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung vor.
Dabei ist die Ausbildung der Klasse B in den Wintermonaten (ca. Dezember bis März) und die Ausbildung der Klasse A in der übrigen Zeit des Jahres zu erbringen.
Was können Sie tun?
Im Rahmen Ihres Angebots können Sie als erfahrener Unternehmer selbst die Höhe der von Ihnen gewünschten Vergütung vorschlagen. Im Wettbewerb wird dann unter Berücksichtigung Ihres Gesamtkonzepts und unter Beachtung des Vergaberechts entschieden, wer im Rahmen der Ausschreibung um den Vertrag mit der Bundeswehr den Zuschlag bekommt. Die Ausschreibung für dieses Vergabeverfahren wird voraussichtlich ab September 2023 über die Vergabestelle der Bundeswehr eingeleitet und mit nachfolgender Kurzbezeichnung unter den aufgeführten Links abrufbar sein.
„Dienstfahrerlaubnis Klasse A und B“
Dort finden Sie auch eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den Dienstfahrerlaubnisklassen. Angebote können für jeden Standort einzeln abgegeben werden.
Ausbildung in Fahrschulen - Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
Kümmersbruck
Ausbildung in Fahrschulen
Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klassen A und B der Bundeswehr
Der Personalaufwuchs sowie die Schwerpunktverlagerung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung werden zu einem erheblichen Mehrbedarf an gut ausgebildeten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern führen. Die Sicherstellung der Landmobilität stellt hierbei einen erheblichen Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Kräfte dar. Hierbei ist als Erstbefähigung die Ausbildung auf handelsüblichen Kraftfahrzeugen für den Grundbetrieb und zur weiterführenden Spezialisierung von großer Bedeutung.
Für die Ausbildung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnisklassen A und B sucht die Bundeswehr ab 01. Juli 2024 an den Standorten Augustdorf und Kümmersbruck bzw. in dessen Einzugsgebiet zivile Fahrschulen. Diese sollten als zuverlässiger Vertragspartner bereit sein, langfristig (d.h. mehrere Jahre) einen wichtigen Beitrag zum sicheren Kraftfahrbetrieb in der Bundeswehr zu leisten.
Was leistet die Bundeswehr?
Soldatinnen und Soldaten in Uniform (vereinzelt auch enge Bündnis-/Kooperationspartner) und zivile Beschäftigte der Bundeswehr werden an den oben genannten Standorten in Kraftfahrausbildungszenten (Bundeswehrfahrschulen) untergebracht und dort truppendienstlich versorgt. Seitens der Bundeswehr haben Sie immer einen Ansprechpartner vor Ort.
Was müssen Sie leisten?
Sie führen grundsätzlich außerhalb der Bundeswehrliegenschaft mit ihren eigenen Mitteln (Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, Ausbildungsmittel) die gesetzlich geforderten Ausbildungsanteile in kompakter Lehrgangsform durch. Anschließend stellen Sie die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bei der Prüforganisation der Bundeswehr zur theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung vor.
Dabei ist die Ausbildung der Klasse B in den Wintermonaten (ca. Dezember bis März) und die Ausbildung der Klasse A in der übrigen Zeit des Jahres zu erbringen.
Was können Sie tun?
Im Rahmen Ihres Angebots können Sie als erfahrener Unternehmer selbst die Höhe der von Ihnen gewünschten Vergütung vorschlagen. Im Wettbewerb wird dann unter Berücksichtigung Ihres Gesamtkonzepts und unter Beachtung des Vergaberechts entschieden, wer im Rahmen der Ausschreibung um den Vertrag mit der Bundeswehr den Zuschlag bekommt. Die Ausschreibung für dieses Vergabeverfahren wird voraussichtlich ab September 2023 über die Vergabestelle der Bundeswehr eingeleitet und mit nachfolgender Kurzbezeichnung unter den aufgeführten Links abrufbar sein.
„Dienstfahrerlaubnis Klasse A und B“
Dort finden Sie auch eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu den Dienstfahrerlaubnisklassen. Angebote können für jeden Standort einzeln abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben