Kindertagesstätten und schulische Einrichtungen der Stadt Strausberg - Rahmenvertrag Reinigung Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 14/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381122
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindertagesstätten und schulische Einrichtungen der Stadt Strausberg - Rahmenvertrag Reinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Wäscheleistungen in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Als Voraussetzung für eine Angebotsabgabe der Lose 1 und 2 ist die verpflichtende Besichtigung aller Einrichtungen zu beachten!
Gebietslos 1
Siehe Objektliste im Leistungsverzeichnis.
Unterhalts-, Grund- und Wäscheleistungen in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Der Bieter erzielt neben seinen Preispunkten auch Leistungspunkte. Diese setzten zum einem aus den Punkten für das Objektübernahme, Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem, dem Personalkonzept, dem Reinigungskonzept zusammen.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
- Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Personalkonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Reinigungskonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
Der Bietende kann insgesamt maximal 1500 Leistungspunkte erhalten.
Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium die angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Angebote die, die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots findet die erweiterte Richtwertmethode Anwendung. Der Schwankungsbereich beträgt 10%, das Entscheidungskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z aus dem Quotienten von Leistungspunkten L und Angebotspreis P gebildet: Z = L / P. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb des Schwankungsbereichs (10% kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegeben Entscheidungskriteriums bestimmt. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs den kleinsten Angebotspreis hat.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Gebietslos 2
Siehe Objektliste im Leistungsverzeichnis.
Unterhalts-, Grund- und Wäscheleistungen in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Der Bieter erzielt neben seinen Preispunkten auch Leistungspunkte. Diese setzten zum einem aus den Punkten für das Objektübernahme, Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem, dem Personalkonzept, dem Reinigungskonzept zusammen.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
- Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Personalkonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Reinigungskonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
Der Bietende kann insgesamt maximal 1500 Leistungspunkte erhalten.
Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium die angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Angebote die, die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots findet die erweiterte Richtwertmethode Anwendung. Der Schwankungsbereich beträgt 10%, das Entscheidungskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z aus dem Quotienten von Leistungspunkten L und Angebotspreis P gebildet: Z = L / P. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb des Schwankungsbereichs (10% kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegeben Entscheidungskriteriums bestimmt. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs den kleinsten Angebotspreis hat.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Glasreinigung
Siehe Objektliste im Leistungsverzeichnis.
Glasreinigung in Kindertagesstätten und schulischen Einrichtungen der Stadt Strausberg.
Der Bieter erzielt neben seinen Preispunkten auch Leistungspunkte. Diese setzten zum einem aus den Punkten für das Objektübernahme, Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem, dem Personalkonzept, dem Reinigungskonzept zusammen.
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:
- Objektübernahme, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Personalkonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
- Reinigungskonzept max. 500 Punkte min. 350 Punkte
Der Bietende kann insgesamt maximal 1500 Leistungspunkte erhalten.
Das Angebot muss in jedem Kriterium bzw. Unterkriterium die angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Angebote die, die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots findet die erweiterte Richtwertmethode Anwendung. Der Schwankungsbereich beträgt 10%, das Entscheidungskriterium ist der niedrigste Angebotspreis.
Das Vorgehen ist dabei wie folgt:
Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z aus dem Quotienten von Leistungspunkten L und Angebotspreis P gebildet: Z = L / P. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb des Schwankungsbereichs (10% kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegeben Entscheidungskriteriums bestimmt. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs den kleinsten Angebotspreis hat.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1
Postanschrift: Prötzeler Chaussee 5
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2
Postanschrift: Rheinstraße 7a
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14513
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift: Märkische Straße 3
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66ED9
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.